Termin

Ausnahmen bestätigen die Regel. Die künstlerische Freiheit in der deutschen Rechtsprechung

Vortrag 18.01.2011, 19:00 Uhr

Künstlerhaus Bremen, Bremen, Deutschland

Die Freiheit der Kunst ist seit jeher ein umstrittenes Gebiet. Wie frei die Kunst denn wirklich ist, bedarf einer systematischen Betrachtung. Tatsächliche, rechtliche und moralische Einschränkungen können sie einschränken. Kunstfreiheit im heutigen Verständnis bedeutet nicht, dass Kunst alles zeigen, schreiben und darstellen darf, was sie möchte. Sie muss sich in ihren Grenzen halten, um nicht Rechte Dritter zu verletzen. Hält die Kunstfreiheit die Rahmenbedingungen ein, stellt sie auf der anderen ein starkes Recht dar. Denn die Kunst ist eines der ausdruckstärksten Mittel die es gibt, um gesellschaftliche Veränderung herbeizuführen. Die Grenzen der Kunst sind allerdings umstritten und werden in Gerichtsprozessen habhaft. Der Vortrag soll diese Grenzfälle und die Entwicklung der Kunstfreiheit als Grundrecht aufzeigen, zu Diskussionen anregen und für zukünftige Überlegungen Anreiz bieten.

Dr. iur. Nicolai Boris Kemle, geboren 1973, wuchs in Heidelberg als Sohn von Kunsthändlern auf. Schon früh im Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls Universität Heidelberg beschäftigte er sich mit urheberrechtlichen und künstlerischen Fragen. Er promovierte unter Prof. Dr. Dr. h.c. mult Erik Jayme in Heidelberg zu dem Thema des Zugangs von Galeristen und Künstlern zu Kunstmessen. Im Jahr 2002 gründete er die Kanzlei Dr. Kemle & Leis. Zusammen mit Dr. Matthias Weller rief er 2005 das Institut für Kunst und Recht IFKUR e.V. (www.ifkur.de) ins Leben und ist seitdem 1. Vorsitzender. Gleichzeitig ist er Mitherausgeber und Schriftleiter der Tagungsbände und der vierteljährlich erscheinenden elektronischen Zeitschrift des Instituts „Kunstrechtsspiegel“.

Der Vortrag "Ausnahmen bestätigen die Regel. Die künstlerische Freiheit in der deutschen Rechtsprechung" findet anlässlich der Ausstellung "Der ideale Ort, um mit der Freiheit unter vier Augen" zu sprechen statt.

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