Ausschreibungen

Ausschreibung Stipendien - für die 85. Herbstausstellung: Leinen los! und für den Preis des Kunstvereins Hannover, Bewerbungsschluss ist der 12. Februar 2010

Es bieten sich gleich vier Bewerbungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler aus Niedersachsen, Bremen und aus ganz Deutschland: für die 85. Herbstausstellung “Leinen los!”, die größte Überblicksschau zur zeitgenössischen Kunst in Niedersachsen, die vom 12. Juni bis 15. August 2010 läuft und für den Preis des Kunstvereins Hannovers, der aus drei Stipendien besteht.

Weitere Informationen

Zur 85. Herbstausstellung “Leinen los!”
Sie zeigt den größten Überblick der aktuellen Produktion von KünstlerInnen aus Niedersachsen und Bremen. Eine Jury wählt anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen die TeilnehmerInnen aus. Zur Bewerbung berechtigt sind Künstler- Innen ohne Altersbeschränkung, die in Niedersachsen bzw. Bremen leben oder geboren sind. Die für die Herbstausstellung einjurierten Arbeiten werden an mehreren Ausstellungsorten in Hannover gezeigt: im Kunstverein Hannover, in der Städtischen Galerie im Kubus, der NORD/LB art gallery, der Galerie vom Zufall und vom Glück und im Kunstverein Langenhagen.

Bewerbungsunterlagen
KünstlerInnen können sich mit Dokumentationsmaterial von maximal drei Arbeiten für die Herbstausstellung bewerben. Für jede Arbeit ist eine digitale Abbildung einzureichen. Nur im Falle dreidimensionaler Arbeiten können bis zu fünf Abbildungen vorgelegt werden, die verschiedene Ansichten bzw. Perspektiven zeigen. Bitte brennen Sie Ihre CDs Mac-kompatibel. Handschriftliche Unterlagen werden nicht akzeptiert. Das Bildmaterial ist auf CD-Rom in getrennten Datei-Ordnern in folgenden Formaten vorzulegen:
- als JPG (72 dpi für Bildschirmgröße 1600 x 1200 pixel) und einmal
- als TIF in Druckqualität (300 dpi und DIN A4)

# Page Separator #

Im Falle der Einjurierung für die Ausstellung dienen die Bilddateien gegebenenfalls als Druckvorlage für einen Katalog sowie für Pressezwecke und sollten daher von bestmöglicher Qualität sein. Bei Bilddateien wird ein farbverbindlicher Ausdruck benötigt. Bitte geben Sie unbedingt den Fotografen und wenn nötig die Courtesy an. Filme müssen für die Jury im DVD-Format eingereicht werden. Ein repräsentatives Standbild muss als Bilddatei wie oben beschrieben beigefügt werden.

zulässige Videoformate Flash Video Format (.flv)
AVI-Format (.avi)
Quicktime Format (.mov)
MP4 Format (.mp4)
zulässige Audioformate MPEG Layer-3 (.mp3)
AIFF-Format (.aiff oder .aif)

Konzepte für Installationen, raumbezogene Arbeiten und Aktionen sollten in einem kurzen Text (nicht länger als eine DIN A4-Seite) dargestellt und anhand von Fotos und Skizzen veranschaulicht werden. Das Material muss auf einer begleitenden Liste übersichtlich erfasst sein. Bitte füllen Sie das Formular „Bewerbungsmaterial
Herbstausstellung“ aus und legen Sie es Ihren Unterlagen als Ausdruck und Datei bei. Sämtliches eingereichtes Material muss gut erkennbar mit Namen und Werktitel beschriftet und bruchsicher verpackt sein.

Ihre Kurzbiografie mit Angaben zu Studium/Ausbildung, Einzelausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen ist den Unterlagen beizufügen. Bitte füllen Sie das Formular „Biografie“ aus und legen Sie es Ihren Unterlagen als Ausdruck und Datei bei.

Die Anmeldeformulare müssen vollständig ausgefüllt einschließlich aller Anlagen bis zum 12. Februar 2010 im Kunstverein Hannover eingereicht werden. Es gilt der Poststempel.

# Page Separator #

Auswahlverfahren
Die Jury für die 85. Herbstausstellung setzt sich aus je einem Mitglied des Vorstands und des Beirats des Kunstvereins Hannover, dem Kurator des Kunstvereins sowie einem Vertreter der Niedersächsischen Sparkassenstiftung
zusammen. Drei weitere Jurymitglieder werden extern besetzt.

Benachrichtigung
Die BewerberInnen werden Anfang April 2010 benachrichtigt, ob sie einjuriert wurden und wann die Arbeit(en) für die Herbstausstellung angeliefert werden können.

Transport / Versicherung
Die Transporte gehen zu Lasten der KünstlerInnen und werden von ihnen selbst durchgeführt. Der Kunstverein Hannover versichert sämtliche Arbeiten vom Tag der Anlieferung im Kunstverein, in der NORD/LB art gallery und im Kubus bis zum Tag der Abholung. Der Kunstverein Langenhagen und die Galerie vom Zufall und vom Glück versichern die in ihren Räumlichkeiten präsentierten Arbeiten vom Tag der Anlieferung bis zum Tag der Abholung. Die Transporte sollten von den KünstlerInnen versichert werden.

Verkäufe
Sollten Arbeiten aus der Ausstellung verkauft werden, erhebt der Kunstverein Hannover zur Deckung seiner Kosten eine Provision in Höhe von 25 %.

Der Preis des Kunstvereins
Seit 1983 vergibt der Kunstverein Hannover den „Preis des Kunstvereins“ alle zwei Jahre im Rahmen der „Herbstausstellung niedersächsischer Künstler“ an zwei Nachwuchskünstler aus Niedersachen oder Bremen, die für die Dauer von zwei Jahren die Atelier- und Wohnräume in dem Atelierhaus mit dem Namen „Villa Minimo“ (Liebigstraße 32 a, Hannover-List) beziehen.
Der Preis besteht aus einer miet- und nebenkostenfreien Nutzung der beiden Ateliers, die von der Firmengruppe Gundlach zur Verfügung gestellt werden, sowie einem monatlichen Barstipendium. Das Barstipendium in der Höhe von 1000 Euro wird ab 2011 vom Kulturbüro der Landeshauptstadt Hannover und vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gemeinsam getragen. Eine Ausstellung im Kunstverein schließt das Stipendium ab.

Wenn bei der 85. Herbstausstellung der „Preis des Kunstvereins“ zum 14. Mal vergeben wird, werden statt zweier Stipendien mit der Laufzeit von je zwei Jahren drei Stipendien vergeben, von denen eines den Zweijahresturnus beibehält, während die beiden weiteren für jeweils ein Jahr angelegt sind:

# Page Separator #

Zum Preis des Kunstvereins – Förderstipendium Niedersachsen
Im Januar 2011 beginnt das zweijährige Förderstipendium Niedersachsen, für das sich freischaffende KünstlerInnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium im Alter bis zu 35 Jahren, die in Niedersachsen bzw. Bremen leben oder geboren sind, bewerben können.

Zum Preis des Kunstvereins – Nachwuchsstipendium Niedersachsen
Das ebenfalls im Januar 2011 startende einjährige Nachwuchsstipendium Niedersachsen wird an freischaffende KünstlerInnen bis maximal drei Jahre nach ihrem Hochschulabschluss vergeben, die in Niedersachsen oder Bremen leben oder geboren sind.

Zum Preis des Kunstvereins – Nationale Nachwuchsstipendium 
Völlig neu eingeführt wird das zweite, im Januar 2012 beginnende Einjahresstipendium, das sich – anders als die bisherigen und bisher genannten Förderprogramme – auch an Künstler und Künstlerinnen über die Landesgrenzen hinaus richtet: Für das nationale Nachwuchsstipendium können sich freischaffende KünstlerInnen bis maximal drei Jahre nach ihrem Hochschulabschluss bewerben, sofern sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Voraussetzungen
Für das einjährige nationale Nachwuchsstipendium können sich freischaffende bildende KünstlerInnen bis maximal drei Jahre nach ihrem Hochschulabschluss bewerben, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Das Nationale Nachwuchsstipendium wird aufgrund des bisherigen künstlerischen Schaffens vergeben, das in der Bewerbung entsprechend umfangreich dokumentiert werden muss.

Das Nationale Nachwuchsstipendium wird von der Jury für den Preis des Kunstvereins Hannover vergeben. Eine Bewerbung für die 85. Herbstausstellung niedersächsischer Künstler ist nicht Voraussetzung für die Bewerbung um das Nationale Nachwuchsstipendium; jedoch können sich BewerberInnen für das Nationale Nachwuchsstipendium auch für die 85. Herbstausstellung niedersächsischer Künstler bewerben, wenn die Teilnahmebedingungen
erfüllt sind (siehe „Bewerbung Herbstausstellung“).

# Page Separator #

Stipendiendauer
Januar 2012–Dezember 2012

Auswahlverfahren
Die Auswahl wird anhand der eingereichten Unterlagen von der Jury für den Preis des Kunstvereins Hannover getroffen. Die Jury für den Preis des Kunstvereins setzt sich aus je einem Mitglied des Vorstands und des Beirats des Kunstvereins Hannover, dem Kurator des Kunstvereins sowie einem Vertreter des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur und einem Vertreter des Kulturbüros der Stadt Hannover zusammen. Drei weitere Jurymitglieder werden extern besetzt. Die Namen der Jurymitglieder werden ab Anfang Februar 2010 auf der Homepage des Kunstvereins bekannt gegeben.

In der 85. Herbstausstellung niedersächsischer Künstler vom 12. Juni bis 15. August 2010 werden bis zu drei Arbeiten des Preisträgers des Nationalen Nachwuchsstipendiums zusammen mit den Arbeiten der Preisträger des
Förderstipendiums Niedersachsen und des Nachwuchsstipendiums Niedersachsen präsentiert.

Anmeldung
Alle BewerberInnen sind dringend gebeten, die vorgegebenen Richtlinien einzuhalten, da im Interesse der Gleichbehandlung aller Beteiligter nicht ordnungsgemäß eingereichtes Material nicht zugelassen werden kann.

Benachrichtigung
Der / die PreisträgerIn wird Anfang April 2010 benachrichtigt und darüber informiert, wann die Arbeit(en) für die Preisträgerpräsentation im Rahmen der Herbstausstellung angeliefert werden können. Vor der Benachrichtigung
bitten wir, von Nachfragen abzusehen.

Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung um das Nationale Nachwuchsstipendium können bis zu 3 Kataloge, bis zu 3 Dossiers sowie
maximal 20 Abbildungen eingereicht werden. Das Bildmaterial ist auf CD-Rom in getrennten Datei-Ordnern in folgenden Formaten vorzulegen: als JPG (72 dpi für Bildschirmgröße 1600 x 1200 pixel) und einmal als TIF in Druckqualität (300 dpi und DIN A4)

# Page Separator #

Im Falle des Stipendienerhalts und der damit verbundenen Präsentation von bis zu drei Arbeiten im Rahmen der 85. Herbstausstellung niedersächsischer Künstler vom 12. Juni bis 15. August 2010 dient das Bildmaterial gegebenenfalls
als Druckvorlage für einen Katalog sowie für Pressezwecke und sollte daher von bestmöglicher Qualität sein. Bei Bilddateien wird ein farbverbindlicher Ausdruck benötigt. Bitte geben Sie unbedingt den Fotografen und wenn nötig die Courtesy an. Filme müssen für die Jury im DVD-Format eingereicht werden. Ein repräsentatives Standbild muss als Bilddatei wie oben beschrieben beigefügt werden.

zulässige Videoformate Flash Video Format (.flv)
AVI-Format (.avi)
Quicktime Format (.mov)
MP4 Format (.mp4)
zulässige Audioformate MPEG Layer-3 (.mp3)
AIFF-Format (.aiff oder .aif)

Das Material muss auf einer begleitenden Liste übersichtlich erfasst sein. Bitte füllen Sie das Formular „Bewerbungsmaterial Nationales Nachwuchsstipendium“ aus und legen Sie das Formular als Ausdruck und Datei Ihren Bewerbungsunterlagen bei. Sämtliches eingereichtes Material muss gut erkennbar mit Namen und Werktitel beschriftet und bruchsicher verpackt sein.

Ihre Kurzbiografie mit Angaben zu Studium/Ausbildung, Einzelausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen ist den Unterlagen beizufügen. Bitte füllen Sie das Formular „Biografie“ aus und legen Sie das Formular als Ausdruck und Datei Ihren Bewerbungsunterlagen bei.

Die Anmeldeformulare müssen vollständig ausgefüllt einschließlich aller Anlagen bis zum 12. Februar 2010 im Kunstverein Hannover eingereicht werden. Es gilt der Poststempel.

Adresse:
Kunstverein Hannover (Stichwort: Leinen los!),
Sophienstraße 2,
30159 Hannover

Bei Fragen zu den Bewerbungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an Gesa Kaselow, herbstausstellung@kunstverein-hannover.de

Diese Seite teilen

Besuchen Sie uns