Stipendien, Förderungen, Preise

Balmoral- und Landesstipendien für 2015

Das Künstlerhaus Schloss Balmoral vergibt an nationale und internationale Bewerber drei Anwesenheitsstipendien für bildende Künstler und Kuratoren sowie ein Landesstipendium für einen Auslandsaufenthalt. Bewerbungsschluss ist jeweils der 28. Juni 2014.

Das Künstlerhaus Schloss Balmoral ist Schnittstelle zur Vergabe der Stipendien für Bildende Kunst von und nach Rheinland-Pfalz. Neben den eigenen Stipendien werden auch die des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz betreut. Für die verschiedenen Stipendien gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Für internationale Bildende Künstlerinnen und Künstler

  • Zwei 3-monatige Balmoral-Anwesenheitsstipendien
  • Vier 9-monatige Balmoral-Anwesenheitsstipendien

Bei den Anwesenheitsstipendien für 2015 muss der Schwerpunkt der künstlerischen Arbeit der Bewerberinnen und Bewerber einen Bezug zu »Dada« aufweisen. Dada hat zahlreiche Entwicklungen angestoßen und hat somit auch viele Gesichter. Welche Rolle spielt Dada heute? Seit 2013 werden die Stipendien jeweils für eine künstlerische Gattung oder ein Thema ausgeschrieben. Durch dieses bundesweit einmalige Angebot soll eine noch stärkere gegenseitige kreative Befruchtung unter den anwesenden Künstlerinnen und Künstlern ermöglicht werden.

Für internationale Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler

  • Ein 9-monatiges Balmoral-Anwesenheitsstipendium für eine Kuratorin oder einen Kurator

Die Balmoral-Anwesenheitsstipendien sind mit monatlich 1.400 Euro dotiert.

Für Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz

  • Zwei 6-monatige Projektstipendien
  • Ein 6-monatiges Stipendium für New York (Flux Factory/Residency Unlimited)
  • Zwei 6-monatige Stipendien für die Cité Internationale des Arts, Paris
  • Ein 3-monatiges Stipendium für Südkorea (Changdong oder Goyang Art Studio)
  • Ein 5-monatiges Stipendium für das Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf, Brandenburg

Künstlerische Auflagen bestehen für diese Stipendien nicht.

Als Bezug zu Rheinland-Pfalz gilt (und/oder): Wer hier geboren ist, hier Bildende Kunst studiert hat, hier wohnt bzw. gewohnt hat oder hier als Künstlerin/Künstler arbeitet bzw. gearbeitet hat.

Der Bewerbungszeitraum für alle Stipendien läuft bis einschließlich 28. Juni 2014 (Datum des Poststempels). Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Künstlerhauses, dort können auch die jeweiligen Bewerbungsformulare heruntergeladen werden.

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