Ausschreibungen

Balmoral Anwesenheitsstipendien für Bildende Künstler 2013

Für ein Anwesenheitsstipendium im Künstlerhaus Schloss Balmoral können sich nationale und internationale Bildende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbeschränkung aus den Disziplinen Malerei, Plastik, Installation, Zeichnung, Grafik, Design, Fotografie, Video sowie Neue Medien und Landschaftskunst bewerben. Bewerbungsschluss: 13. Juli 2012

Aufgaben und Ziele
Das Künstlerhaus Schloss Balmoral versteht sich als Schnittstelle zwischen den verschiedenen Kunstmedien und der theoretischen Reflexion sowie als Vermittlerin zwischen den ehemaligen und den derzeitigen Stipendiaten. Balmoral will eine Brücke schlagen zwischen dem Jetzt und der Zukunft der Künstler. Das Künstlerhaus wirkt durch Vorträge, Konzerte und Ausstellungen in die Öffentlichkeit. Regelmäßig werden Werke der Stipendiaten in lockerer Atmosphäre präsentiert.

Voraussetzungen
Um die Balmoral Anwesenheitsstipendien können sich nationale und internationale Bildende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbeschränkung bewerben.

Bewerber/innen für die Anwesenheitsstipendien für Bildende Künstler sowie für das Projektstipendium müssen ein abgeschlossenes Kunststudium (M.F.A. oder vergleichbar) sowie eine daran anschließende dreijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts nachweisen. Bewerbungen von Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich.

Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch oder Französisch werden vorausgesetzt.

Leistungen und Bedingungen
Die Balmoral Stipendien sind Anwesenheitsstipendium und werden jeweils für die Dauer von sechs Monaten vergeben.

Das Stipendium ist mit 1.200 Euro pro Monat dotiert.

Zwei Stipendien werden jeweils für die Dauer von drei Monaten vergeben. Der Stipendienturnus für die dreimonatigen Stipendien beginnt im März eines jeden Jahres.

Sieben Stipendien werden jeweils für die Dauer von sechs Monaten vergeben. Für die sechsmonatigen Stipendien beginnt der Turnus Anfang Juni eines jeden Jahres.

Der Stipendienturnus beginnt im April eines jeden Jahres. Die Stipendiaten nehmen während ihres Stipendiums festen Wohnsitz in Bad Ems (Meldung als 2. Wohnsitz). Während ihres Stipendiums müssen die KünstlerInnen frei von allen beruflichen Verpflichtungen sein. Den Stipendiaten stehen jeweils ein möblierter Wohn/Schlafraum mit Dusche/WC und ein Atelier zur Verfügung. Die Nebenkosten (Strom, Wasser und Heizung) werden vom Künstlerhaus getragen. Den Stipendiaten stehen hauseigene Werkstätten kostenlos zur Verfügung.

Mit der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Hausvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Hausvertrages durch die Stipendiatin/den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen. Die Stipendiaten werden gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt im Künstlerhaus Schloß Balmoral zu verfassen.

Bewerbung
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt der Bewerbung beiliegen. Weitere Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.

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