Meldungen zum Kunstgeschehen

Kunstmuseum Bern nimmt Gurlitt-Erbe an

Am Montag teilte das Kunstmuseum Bern mit, dass es die Erbschaft des Münchner Kunstsammlers antreten wird. Um den korrekten Umgang mit den Raubkunst-belasteten Kunstwerken aus der Sammlung zu gewährleisten, unterzeichnete es einen Vertrag mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters und dem bayerischen Justizminister Bausback.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz erläuterten die Beteiligten den Vertrag: Dieser nahm die im April mit Cornelius Gurlitt getroffene Vereinbarung zur Grundlage und führte diese weiter aus. Auch weiterhin soll die vom Bund und dem Land Bayern eingesetzte Taskforce die Provenienzforschung zu Werken aus dem Schwabinger Kunstfund fortführen, nunmehr soll sie auch die Funde aus Gurlitts Haus in Salzburg bearbeiten. Bei welchen Kunstwerken sie tätig werden soll, entscheidet das Kunstmuseum Bern, wenn eigene Recherchen auf Raubkunst hinweisen. Darüber hinaus darf es bis zu zwei Provenienzforscher in die Arbeitsgruppe entsenden.

Bilder, die unter Raubkunstverdacht stehen, sollen bis zum Abschluss der Recherchen in Deutschland verbleiben. 2015 soll die Taskforce zu jedem dieser Werke einen Bericht vorlegen. Eindeutig als Raubkunst identifizierte Kunstwerke sollen auf www.lostart.de veröffentlicht werden, wenn Anspruchsinhaber ermittelt wurden, werden sie auf Kosten des Bundes restituiert. Auch die Geschäftsbücher Cornelius Gurlitts und Korrespondenzen sollen hier veröffentlicht werden. Nichtbelastete Werke gehen in den Besitz des Kunstmuseums Bern über. Für den Fall, dass die Taskforce zu keinem klaren Ergebnis kommt, darf das Museum über die Übernahme des Werkes entscheiden. Fällt die Entscheidung negativ aus, wird das betroffene Werk ebenfalls auf www.lostart.de veröffentlicht und verbleibt in Deutschland.

Auch trifft der Vertrag eine Regelung zu den von den Nationalsozialisten als »entartet« verfemten Kunstwerken aus der Sammlung Gurlitt: Diese sollen durch das Kunstmuseum übernommen und betreut werden. Möchten Museen, in deren Sammlung sich die Werke ursprünglich befanden, sie ausstellen, soll ihren Anfragen im Rahmen der konservatorischen Verantwortung entsprochen werden. Zudem wird das Kunstmuseum Bern eine eigene Forschungsstelle zum Nachlass Gurlitt einrichten. Darüber hinaus wird es mit drei weiteren Institutionen in Berlin und München zusammenarbeiten, um die Aufarbeitung des Nachlasses zu gewährleisten.

Mit der Regelung wurde vorläufig ein Schlussstrich unter den Streit um den umfangreichen Kunstfund gezogen. Die Entscheidung rief wenig Überraschung hervor, nachdem bereits am Wochenende Gerüchte über die Erbschaftsannahme durchgesickert waren. Jedoch: Eine Cousine Gurlitts hat bereits einen Erbschein beantragt und will das Testament anfechten.

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