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Objekt der Woche: Natternzungenkredenz

In dieser Woche stellen wir Ihnen etwas ganz Besonderes vor: die Natternzungenkredenz aus der Schatzkammer des Deutschen Ordens in Wien. Mit diesem äußerst seltenen Zeugnis frühneuzeitlicher Tischkultur setzten wir unsere kleine Reihe fort.

Die Natternzungenkredenz aus der Sammlung des Deutschen Ordens in Wien © Schatzkammer des Deutschen Ordens, Wien
Die Natternzungenkredenz aus der Sammlung des Deutschen Ordens in Wien © Schatzkammer des Deutschen Ordens, Wien

Wunderlich mutet das kleine Bäumchen an, mit seinen Zweigen, geformt aus einem Korallenast und mit dreizehn in vergoldetes Silber gefassten »Natternzungen« versehen. Ein wunderliches Artefakt ist es auch, denn nur zwei weitere solche Natternzungenbäumchen gibt es weltweit: Sie stehen im Kunsthistorischen Museum Wien und im Grünen Gewölbe in Dresden. Weit mehr muss es einst gegeben haben, denn in zahlreichen Inventaren des Mittelalters sind derlei Natternzungenkredenzen erwähnt.

Die Ausführung der Natternzungenkredenz des Deutschen Ordens als Baum schien seinerzeit also kein Einzelfall zu sein. Auch die Benutzung eines roten Korallenastes als dekoratives Bäumchen war durchaus beliebt. Hier sind fast alle Äste von vergoldeten Silberhülsen bekrönt, an denen wiederum dreizehn ebenfalls in vergoldetes Silber gefasste »Natternzungen« hängen. Dabei handelt es sich um fossile Haifischzähne, die man aber im Mittelalter für Drachen, also »Nattern« -zungen hielt. Man glaubte, dass sie Gifte in Speisen anzeigen und sogar unwirksam machen konnten. Grundlage dieses Glaubens war die Annahme, dass sich Gift und Gegengift gegenseitig aufheben mussten. Entsprechend begehrt waren diese Fundstücke und wurden daher gern als Amulett getragen und an der Tafel platziert. Insbesondere an fürstlichen Tafeln wurden sie – wir auch hier – an eigenem Tafelgerät befestigt.

Die Natternzungenkredenz aus der Schatzkammer des Deutschen Ordens besteht aus einem Salzgefäß und Standfuß aus vergoldetem Silber. Aus dem Behälter wächst der rote Korallenast, an dem sich wiederum dreizehn (ursprünglich waren es sogar fünfzehn) Haifischzähne befinden. Diese Verbindung von Koralle und Haifischzahn stellt einen doppelten Schutz dar: Während die »Natternzungen« vor Giften schützten, galten Korallen als Amulett gegen Krankheiten, Blitzschlag und Misswuchs.

Wie die beiden verwandten Objekte datiert dieses ins 15. Jahrhundert. Jedoch finden sich hier zahlreiche Umarbeitungsspuren. Zuletzt wurden im 19. Jahrhundert noch einmal zwei weiße Haifischzähne hinzugefügt, nachdem im 17. Jahrhundert vier der ursprünglich fünfzehn verloren gegangen waren. Brüche der Korallenäste mussten mehrfach mit Manschetten geflickt werden. Auch die Fassungen der »Natternzungen« sind unterschiedlich gearbeitet, teils mit Friesen und Inschriften, teils auch mit Edelsteinen geschmückt. Ihre genaue Herkunft lässt sich heute nicht mehr ermitteln.

Auch die Natternzungenkredenzen in Wien und Dresden sind als Bäumchen gearbeitet. Sie alle wachsen aus einem Fuß und von ihrem Astwerk hängen sechs bis fünfzehn Natternzungen herab. Bei dem Exemplar im Wiener Kunsthistorischen Museum lässt sich zudem der obere Teil abnehmen, sodass die Kredenz über den zu entgiftenden Speisen pendeln kann. Der sogenannte »Natternbaum« zu Dresden verbindet eine christliche Darstellung mit dem für die Zeit typischen Wunderglauben. Auch hierbei handelt es sich um ein Bäumchen, in dessen Mitte Maria mit Jesuskind vor einem Haifischzahn thront, während die Haifischzähne von sechs Blütenstängeln herabhängen. Alle drei wurden aus vergoldetem Silber gefertigt.

Erst im 17. Jahrhundert setzte sich übrigens die Erkenntnis durch, dass es sich bei den wundersamen versteinerten Fundstücken statt um Natternzungen um fossile Haifischzähne handelte. Die Folge war ein Verschwinden der Natternzungenbäume aus den Schatzkammern. Korallenbäume und einzelne Haifischzähne finden sich in den Kunstkammern daher noch immer, während diese drei Natternzungenbäumchen die einzigen sind, die vom Wunderglauben und der Tischkultur des 15. Jahrhunderts zeugen.

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