Die Wüstenrot Stiftung möchte mit ihren Promotionsstipendien Forschungen zu Baudenkmälern der Nachkriegsmoderne fördern und begleiten. Deswegen lobt sie zweimal im Jahr Promotionsstipendien aus. Angesprochen sind Forscher in den Disziplinen Architektur und Denkmalpflege, aber auch Kunst- und Kulturgeschichte sowie verwandten Disziplinen. Bewerbungsschluss: 1. November 2015.
ZIELE DES PROGRAMMS
Die Wüstenrot Stiftung engagiert sich seit über 20 Jahren im Rahmen ihres Denkmalprogramms für den Erhalt und die zukunftsfähige Nutzung herausragender Baudenkmale in Deutschland. Seit 2010 konzentriert sich die Stiftung im Denkmalprogramm auf Projekte aus der Zeit von 1945 bis 1980. Die Architektur der sogenannten Nachkriegsmoderne wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Noch fehlt vielen das Verständnis für diese vergleichsweise jungen Bauten, doch es steht außer Frage, dass auch in dieser Epoche herausragende Bauwerke entstanden sind. Um den hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs auf diesem Gebiet zu fördern, lobt die Wüstenrot Stiftung seit 2015 Promotionsstipendien aus.
WER IST ANGESPROCHEN?
Gefördert werden Forschungsvorhaben, die Gebäude, Ensembles oder die Freiraumgestaltung der Nachkriegsmoderne, ihre Entstehung, Ästhetik und Bedeutung, zum Gegenstand haben oder sich mit Fragen der Sanierung, etwa der energetischen Ertüchtigung oder der Nutzungsanpassung, der Bewahrung ihrer Authentizität oder ihrer gezielten Transformation beschäftigen. Damit reicht das Spektrum der Themen von Problemen der Bestandssicherung über monografische Studien zum Werk einzelner Architekt/innen bis hin zu methodischen Grundsatzfragen der Denkmalpflege im Wandel gesellschaftlicher Wertorientierungen und im Wechsel der Generationen.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Unterstützung von Forschungsvorhaben aus folgenden Disziplinen:
• Architektur
• Städtebau
• Denkmalpflege/Denkmalvermittlung
• Kunst- und Kulturwissenschaften
• Gesellschaftswissenschaften
Verbunden mit der Förderung ist ein jährliches Kolloquium, zu dem die Stipendiaten/innen zur Vorstellung ihrer Forschungsarbeiten und zur Diskussion eingeladen werden.
VORAUSSETZUNGEN
Berücksichtigt werden Bewerber/innen:
ANTRAGSFRISTEN
Anträge auf Gewährung eines Promotionsstipendiums können zu zwei Terminen pro Jahr eingereicht werden:
1. Mai (Poststempel)
1. November (Poststempel)
Nach Erhalt des Antrags versendet die Stiftung eine Eingangsbestätigung. Die Stiftungsgremien beraten und entscheiden zum nächstmöglichen Termin über den vorliegenden Antrag. Von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen. Wir informieren Sie innerhalb von vier Monaten, ob Sie ein Promotionsstipendium erhalten.
ANTRAGSUNTERLAGEN
Einem Antrag auf ein Promotionsstipendium sind folgende Unterlagen beizufügen:
ART UND UMFANG DER FÖRDERUNG
Die Förderdauer beträgt zwei Jahre. Der Förderzeitraum kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit entsteht sowie aus besonderen fachlichen oder persönlichen Gründen. Das Stipendium der Wüstenrot Stiftung will die Arbeit an dem gewählten Forschungsvorhaben in Vollzeit ermöglichen, daher ist ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt nicht möglich. Auch weitere Stipendien können nicht bezogen werden.
Beantragt werden können (Dotierung):
1. Stipendiengrundbetrag EUR 1.400 mtl. + Sachkostenzuschlag EUR 150 mtl.
2. Familienzuschlag, wenn ein oder mehrere Kinder zu versorgen sind:
WEITERE INFORMATIONEN:
www.wuestenrot-stiftung.de