Stipendien, Förderungen, Preise

Promotionsstipendien der Wüstenrot Stiftung

Die Wüstenrot Stiftung möchte mit ihren Promotionsstipendien Forschungen zu Baudenkmälern der Nachkriegsmoderne fördern und begleiten. Deswegen lobt sie zweimal im Jahr Promotionsstipendien aus. Angesprochen sind Forscher in den Disziplinen Architektur und Denkmalpflege, aber auch Kunst- und Kulturgeschichte sowie verwandten Disziplinen. Bewerbungsschluss: 1. November 2015.

ZIELE DES PROGRAMMS
Die Wüstenrot Stiftung engagiert sich seit über 20 Jahren im Rahmen ihres Denkmalprogramms für den Erhalt und die zukunftsfähige Nutzung herausragender Baudenkmale in Deutschland. Seit 2010 konzentriert sich die Stiftung im Denkmalprogramm auf Projekte aus der Zeit von 1945 bis 1980. Die Architektur der sogenannten Nachkriegsmoderne wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Noch fehlt vielen das Verständnis für diese vergleichsweise jungen Bauten, doch es steht außer Frage, dass auch in dieser Epoche herausragende Bauwerke entstanden sind. Um den hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs auf diesem Gebiet zu fördern, lobt die Wüstenrot Stiftung seit 2015 Promotionsstipendien aus.

WER IST ANGESPROCHEN?
Gefördert werden Forschungsvorhaben, die Gebäude, Ensembles oder die Freiraumgestaltung der Nachkriegsmoderne, ihre Entstehung, Ästhetik und Bedeutung, zum Gegenstand haben oder sich mit Fragen der Sanierung, etwa der energetischen Ertüchtigung oder der Nutzungsanpassung, der Bewahrung ihrer Authentizität oder ihrer gezielten Transformation beschäftigen. Damit reicht das Spektrum der Themen von Problemen der Bestandssicherung über monografische Studien zum Werk einzelner Architekt/innen bis hin zu methodischen Grundsatzfragen der Denkmalpflege im Wandel gesellschaftlicher Wertorientierungen und im Wechsel der Generationen.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Unterstützung von Forschungsvorhaben aus folgenden Disziplinen:
• Architektur
• Städtebau
• Denkmalpflege/Denkmalvermittlung
• Kunst- und Kulturwissenschaften
• Gesellschaftswissenschaften

Verbunden mit der Förderung ist ein jährliches Kolloquium, zu dem die Stipendiaten/innen zur Vorstellung ihrer Forschungsarbeiten und zur Diskussion eingeladen werden.

VORAUSSETZUNGEN
Berücksichtigt werden Bewerber/innen:

  • die durch ihre Studienleistungen und Examensergebnisse ausgewiesen sind
  • deren Dissertationsvorhaben einen wissenschaftlich relevanten Gegenstand aus den oben genannten Themenfeldern untersuchen und ein überdurchschnittliches Ergebnis erwarten lassen
  • die ihre Promotion an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet haben
  • die zum Zeitpunkt ihres zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auf die Ausschlussfrist können angerechnet werden: zweiter Bildungsweg, Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienst, Berufspraxis und andere besondere Lebensumstände.

ANTRAGSFRISTEN
Anträge auf Gewährung eines Promotionsstipendiums können zu zwei Terminen pro Jahr eingereicht werden:
1. Mai (Poststempel)
1. November (Poststempel)
Nach Erhalt des Antrags versendet die Stiftung eine Eingangsbestätigung. Die Stiftungsgremien beraten und entscheiden zum nächstmöglichen Termin über den vorliegenden Antrag. Von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen. Wir informieren Sie innerhalb von vier Monaten, ob Sie ein Promotionsstipendium erhalten.

ANTRAGSUNTERLAGEN
Einem Antrag auf ein Promotionsstipendium sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Anschreiben (max. 1 Seite)
  • Exposé (max. 10 Seiten Text, dazu ggf. Abbildungen) und Literaturverzeichnis zum Stand der Forschung
  • Zeit- und Arbeitsplan (max. 2 Seiten)
  • Lebenslauf in tabellarischer Form
  • Fotokopie(n) der/s Zeugnisse(s) über den zur Promotion qualifizierenden Hochschulabschluss. Die Zeugnisse müssen nicht beglaubigt sein.
  • Zwei Fachgutachten, die Auskunft über die Qualifikation des/r Antragstellers/in und über die Qualität des Promotionsvorhabens geben. Der Erstgutachter sollte der Erstbetreuer der angestrebten Dissertation sein. Der Zweitgutachter muss promotionsberechtigt, aber nicht mit dem späteren Zweitkorrektor der Dissertation identisch sein.

ART UND UMFANG DER FÖRDERUNG
Die Förderdauer beträgt zwei Jahre. Der Förderzeitraum kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit entsteht sowie aus besonderen fachlichen oder persönlichen Gründen. Das Stipendium der Wüstenrot Stiftung will die Arbeit an dem gewählten Forschungsvorhaben in Vollzeit ermöglichen, daher ist ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt nicht möglich. Auch weitere Stipendien können nicht bezogen werden.

Beantragt werden können (Dotierung):

1. Stipendiengrundbetrag EUR 1.400 mtl. + Sachkostenzuschlag EUR 150 mtl.

2. Familienzuschlag, wenn ein oder mehrere Kinder zu versorgen sind:

  • bei einem Kind max. EUR 300
  • bei zwei Kindern insgesamt max. EUR 400
  • bei drei und mehr Kindern insgesamt max. EUR 500

WEITERE INFORMATIONEN:
www.wuestenrot-stiftung.de

Diese Seite teilen

Besuchen Sie uns