Stipendien, Förderungen, Preise

Stipendien der Stiftung Niedersachsen für Medienkunst am Edith-Russ-Haus für Medienkunst 2018

Das Edith-Russ-Haus in Oldenburg vergibt auch in diesem Jahr wieder drei Produktions- und Aufenthaltsstipendien zu je 10.000 Euro, um internationale künstlerische Leistungen im Bereich der Medienkunst zu fördern. Eingebunden in die Arbeit des Hauses können Medienkünstler sechs Monate lang ihre Projekte verfolgen. Bewerbungsschluss: 28. Februar 2018.

Ermöglicht durch die Stiftung Niedersachsen vergibt das Edith-Russ-Haus für Medienkunst drei Stipendien zur Förderung der künstlerischen Arbeit im Bereich der Medienkunst (je €10.000).

Das Stipendium der Stiftung Niedersachsen am Edith-Russ-Haus für Medienkunst fördert ein breites Spektrum der Medienkunst, von Videokunst und netzbasierten Projekten bis hin zu Klang- oder audiovisuellen Installationen. Das Stipendium wird für die Produktion eines neuen Projekts im Bereich der Medienkunst vergeben.

Die Stipendien gelten für eine Dauer von sechs Monaten, von Juli bis Dezember 2018. In diesem Zeitraum sollte die künstlerische Arbeit abgeschlossen werden. Vorgesehen ist dabei eine Residenzpflicht in Oldenburg von mindestens einem Monat, wobei der Künstlerin oder dem Künstler auf Wunsch ein Gästeappartement zur Verfügung gestellt werden kann. Die Stipendiaten werden außerdem durch Workshops, Präsentationen oder Künstlergespräche in die Aktivitäten des Medienkunsthauses eingebunden. Bewerben können sich nur Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlergruppen, aber keine Institutionen.

Die Vergabe der Stipendien wird von einer internationalen Jury entschieden.

Vergaberichtlinien:

  • Voraussetzung für die Förderung ist die Benutzerregistrierung und Online-Bewerbung über diese Website bis zum 28. Februar 2018, 24.00 (MEZ). Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
  • Das Stipendium gilt für die Dauer von 6 Monaten (Juli-Dezember 2018), es ist nicht verlängerbar und residenzpflichtig. Erwarteter Aufenthalt in Oldenburg: mindestens ein Monat.
  • Das Projekt bzw. die künstlerische Arbeit sollte innerhalb der 6-monatigen Stipendiumsdauer abgeschlossen werden (nach Absprache auch bis April 2019).
  • Es werden nur Anträge von Künstler*innen angenommen, nicht von Institutionen.
  • Nur ein Antrag pro Jahr/pro Person wird akzeptiert.
  • Künstler*innen können sich als Gruppe bewerben, das Fördergeld ist jedoch gleich wie für Einzelbewerbungen. Die Person, deren Name als Kontakt angegeben wird, wird als verantwortlich für das Projekt angesehen.
  • Auf Wunsch steht den Stipendiat*innen nach Absprache ein ausgestattetes Gästeappartement zur Verfügung.
  • Die Stipendiat*innen sollen in die Aktivitäten des Medienkunsthauses eingebunden werden, u.a. mit Workshops, Präsentationen oder Künstlergesprächen. Die Termine werden in gemeinsamer Absprache mit dem Edith-Russ-Haus festgelegt.
  • Über das Stipendiengeld von 10.000 € und die Möglichkeit der Nutzung eines der Gästeappartements im Edith-Russ-Haus werden keine weiteren Kosten (wie technische Mittel, Produktionsmittel, Reise- und Lebensunterhaltskosten während des Stipendiums, des Aufenthalts und für einen gemeinsamen Stipendiatenabend in Oldenburg, etc.) übernommen.
  • Die Auswahl der Stipendiat*innen wird eine international besetzte Fachjury vornehmen.
  • Nur über das Online-Bewerbungsformular eingereichte Materialien werden berücksichtigt. Zusätzliche Einsendungen, etwa auf dem Postwege oder per eMail werden nicht berücksichtigt. Eine Rücksendung oder Abholung unverlangt eingesandter Materialien ist leider nicht möglich.
  • Der Antrag kann auf Englisch oder Deutsch gestellt werden (bei einem deutsch gestellten Antrag müssen die zentralen Informationen ins Englisch übersetzt sein, da die Jury international besetzt wird).
  • Die ausgewählten Stipendiat*innen stimmen zu, den Organisatoren alle Rechte zur Nutzung von Bildern ihres Kunstwerks für Veröffentlichung, Archivierung und Websiteveröffentlichung sowie jede weitere Kommunikationsform im Rahmen der Stipendiumsdarstellung ohne Bezahlung einzuräumen.
  • Ein Antrag gilt als angenommen, wenn eine Bestätigung per eMail erfolgt. Wenn der Antrag nicht mit den vorgegebenen Bedingungen übereinstimmt, wird keine Bestätigungsemail versandt. Das Edith-Russ-Haus und die Auswahljury haben das Recht, Anträge auszuschließen, die nicht den Bedingungen entsprechen

Das Edith-Russ-Haus behandelt die eingereichten Informationen mit größter Sorgfalt. Alle zur Verfügung gestellten Informationen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung und Prüfung verwendet. Die Bewerber*innen stimmen zu, dass das Edith-Russ-Haus über die zur Verfügung gestellte eMail-Adresse Kontakt aufnehmen kann. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird die Entscheidung der Jury online bekannt gegeben. Die ausgewählten Stipendiat*innen werden unter der im Antrag angegebenen eMail-Adresse elektronisch und der im Antrag angegebenen Adresse postalisch benachrichtigt. Dies wird spätestens bis Ende Mai 2018 erfolgen. Von Anfragen wie zum Beispiel zum Stand der Einreichung, Vollständigkeit der eingereichten Materialien und Auswahlprozess bitten wir abzusehen. Sie können leider unter keinen Umständen beantwortet werden.

Weitere Informationen für interessierte Bewerberinnen und Bewerber gibt es online unter www.edith-russ-haus.de/stipendien sowie per E-Mail an info@edith-russ-haus.de oder telefonisch unter 0441 235-3208.

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