Meldungen zum Kunstgeschehen

Überraschende Wende im Fall Gurlitt

Viel getan hat sich in den letzten Monaten im Fall der Kunstsammlung des Cornelius Gurlitt. Nachdem weitere 238 Werke aufgetaucht waren, der Sammler und seine Anwälte aber auch die Rückgabe eines ersten geraubten Werkes angekündigt haben, scheint nun die Wende in Form einer Vereinbarung mit dem Bund und dem Land Bayern gekommen.

Wie am Montag bekannt gegeben wurde, ist Cornelius Gurlitt bereit, weitere Recherchen zur Herkunft seiner Bilder zuzulassen. Im Gegenzug wird die Beschlagnahme seiner Sammlung aus über 1200 Gemälden und Graphiken beendet. Nachdem bereits mehrfach Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft und der eingesetzten Taskforce laut geworden war, wurde nun eine Vereinbarung getroffen, die darauf beruht, dass der Sammler auf freiwilliger Basis den Zugang zu seinen Werken ermöglicht und zugleich seine Rechte gewahrt sieht.

Demnach bleiben Kunstwerke, die unter dem Verdacht der NS-Raubkunst stehen und solche, die im Zuge des Umgangs mit entarteter Kunst aus Museen entfernt wurden, weiterhin in treuhänderischer Verwahrung. Binnen eines Jahres soll die Herkunft der Bilder geklärt werden. Dafür werden sie in die Datenbank von lostart aufgenommen. Werke, bei denen nach Ablauf dieser Frist keine zwielichtige Herkunft nachgewiesen werden konnte, sollen dann an den Sammler zurückgehen, der auch dann noch den Zugang zu Recherchezwecken gewährleisten will. Solche, deren Bezug zu NS-Raubkunst eindeutig nachgewiesen wurde und die, für die weitere Forschungen notwendig sind, bleiben in Verwahrung. Im Gegenzug darf Cornelius Gurlitt einen Wissenschaftler in die Taskforce entsenden, um die Wahrung seiner Ansprüche zu sichern und seine Kunstwerke besichtigen. Auch wollen sich seine Anwälte um »faire und gerechte Lösungen« nach den Washingtoner Prinzipien für Anspruchsteller bemühen.

Gleichzeitig mit diesen guten Nachrichten wurde aber auch bekannt, dass sich die am 26. März als geplant angekündigte Rückgabe der »Femme assise« von Matisse verzögert, nachdem eine zweite Person Ansprüche auf das Werk geltend gemacht hat. Daher müssten diese zunächst geprüft werden, um Fehler zu vermeiden.

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