Den Studiengang Kunstgeschichte gibt es an vielen Einrichtungen im deutschsprachigen Raum. Unser Studienführer gibt einen Überblick über Institute für Kunstgeschichte/-wissenschaft sowie Kunsthochschulen. Er wird regelmäßig von den Einrichtungen selbst gepflegt.
Wintersemester: bis 15. Juli
Sommersemester: bis 15. Januar
Semesterbeitrag universitätsabhängig
Nachweis von Deutschkennntnissen mittels Leistungsnachweisen oder Prüfung
Es gibt keine einheitlichen Regelungen. Hilfreich sind Hochschulpartnerschaften.
Dekanate und/oder die Vorsitzenden der Studienkommission fragen.
monatlich ca. € 660
üblich und möglich (siehe Praktikumsbörse im Portal Kunstgeschichte)
EU-Bürger: Zur Einreise und unbegrenztem Aufenthalt reicht der Personalausweis.
Bürger anderer Staaten benötigen ein speziellles Visum, siehe http://www.campus-germany.de.
siehe oben
Gesetzliche Krankenversicherung nötig
kostet weniger als € 50 monatlich
EU-Bürger dürfen unbegrenzt arbeiten.
Nicht-EU-Bürger dürfen nur 90 Tage im Jahr arbeiten.
Wintersemester: 1. September
Sommersemester: 1. Februar
Staatsangehörige EU/EWF-Staaten: €363,36 pro Semester
Staatsangehörige anderer Staaten: €726,72 pro Semester
Nachweis von Deutschkenntnissen mittels Leistungsnachweisen oder Prüfung
Wintersemester: bis 1. Juli
Sommersemester: bis 31. Januar
Das gilt für die Voranmeldung bestehend aus Antrag, Lebenslauf und Zeugnisabschrift. Die Immatrikulation erfolgt 2-3 Wochen vor Semesterbeginn.
Achtung: Die Schweiz akzeptiert nur den höchstmöglichen Gymnasialabschluss, d.h. Wirtschaftsgymnasium und Abendschule werden nicht anerkannt.
SFR 500-1.200 (€ 325-780) pro Semester
Im französischsprachigen Teil ist Französich nötig. Es kann aber dort in Kursen nachgeholt werden.
seit 1996 Erasmusprogramm abgeschafft
DAAD Förderungsprogramme
Es gibt keine einheitlichen Regelungen. Hilfreich sind Hochschulpartnerschaften.
Dekanate und/oder die Vorsitzenden der Studienkommission fragen.
ca. SFR 1.850-1.970 (€ 1.200-1.300)
üblich und möglich
Reisepass oder Personalausweis reicht aus.
Für einen Aufenthalt länger als drei Monate innerhalb der ersten Woche polizeilich melden! Die Aufenthaltserlaubnis ist für ein Jahr gültig. Dafür benötigt man Reisepass, Zulassungsbescheid einer Hochschule, Nachweis der finanziellen Mittel, Wohnsitz.
Die deutsche Krankenversicherung kann ausreichend sein. Es ist aber zusätzlich eine Unfallversicherung erforderlich.
Arbeiten ist mit Arbeitserlaubnis erlaubt, während des Semesters muss es aber von der Uni genehmigt sein.