Termin

Tagung: Sharing Heritage - Die Teilhabe am kulturellen Erbe als Bürger- und Menschenrecht

Tagungen und Symposien 10.05.2018–13.05.2018

Archäologische Staatssammlung München, München, Deutschland

In den zurückliegenden Jahren erfährt das kulturelle Erbe eine stärkere Bedeutungszumessung, die im Falle ihrer breiten Akzeptanz die gesellschaftliche und auch rechtliche Bedeutung von Archäologie und Denkmalschutz nochmals wesentlich verändern könnten. Wir möchten dies im Rahmen unserer Jahrestagung analysieren und debattieren, um frühzeitig auf anstehende Veränderungen und Herausforderungen eingestellt zu sein.Mit einem Blick insbesondere auf die Zerstörung von Kulturdenkmälern durch Terroristen und den illegalen Antikenhandel ist man geneigt, o. g. Forderungen und Visionen erfreut und mit Überzeugung zuzustimmen. Doch wie, wenn dieses Recht auf kulturelle Teilhabe wirklich umfassend gelten würde, also für Jedermann und auch hier, in Europa? Wie, wenn unterschiedliche Gruppen mit widerstrebenden Ansichten ihre Ansprüche auf kulturelles Erbe erheben, Mehrheitsmeinung gegen (schützenswerte) Minderheiten steht? Der chinesische Künstler Ai Weiwei hatte diese Frage schon vor Jahren auf seine eigene Weise gestellt: Bedeutet Recht auf Teilhabe ggf. auch das Recht, Kulturgut zu zerstören, um Kultur zu schaffen, z.B. eine kostbare Vase der Han-Dynastie zu zerstören oder neolithische Tonvasen erheblich zu transformieren für neue Kunstwerke. Die Tagung der Deutschen gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V. diskutiert das brisante Thema.

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