Ausschreibungen

2. Hamelner Skulpturen-Wettbewerb 2011

Veranstaltet von der KulturStiftung Hameln & LandschaftsVerband Hameln-Pyrmont findet diese Jahr vom 20.-27. Mai 2011 erneut ein Groß-Skulpturen-Wettbewerb in Hameln statt. Dem/Der von der Jury Auserkorenen wird bei der Abschlussveranstaltung am 28. Mai die „Hamelner SkulpturRatte 2011“ verliehen. Anmeldeschluss ist der 15. März.

Leistungen:

Preis-Vergabeform: 1. Preis: 1.000 Euro, 2. Preis: 500 Euro, 3. Preis: 250 Euro
Gesamtförderung für alle ausgewählten Künstler:
- Öffentliche Veranstaltung auch in der Produktionsphase
- Werkentstehung/ -präsentation in einem Hamelner Park als öffentlichem Raum
- Urkunde für alle TeilnehmerInnen
- Je ausgewähltem TeilnehmerIn: Material-Kosten-Zuschuss mit Belegnachweis von bis zu 500 €
- Freie Übernachtung in Jugendherberge Hameln mit Frühstück in der Erstellungswoche 20. bis 28. Mai 2011 für Künstler, deren Wohnsitz mehr als 40 km von Hameln entfernt ist, auf Wunsch möglich.
- Je Tag ein gemeinsames Essen.
- Werbung und Medienbegleitung: Erfolgt durch die Veranstalter. Bild-, Ton- und Filmrechte der gesamten Veranstaltungswochen liegen bei den Veranstaltern.

Teilnahmebedingungen

1. Die Skulpturen-Künstler müssen aus der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-Land stammen. Zu den e-mail (oder zur Not brieflichen) Bewerbungsunterlagen gehören: 2-Skulpturen-Digital-Fotos (-Dateien) schon selbsterstellter Skulpturen, eine Entwurfsskizze (1 Seite DIN A 4) mit Größen- und Materialangaben für den Wettbewerb, ein tabellarischer Lebenslauf (1 Seite) und wesentliche Daten des künstlerischen Werdegangs (1 Seite), Anschreiben mit Anerkennung der Teilnahmebedingungen sowie die Nennung möglicher schon erhaltener Kunstpreise. Auch freie Künstler ohne Kunst-Studium sind zugelassen.
2. Eine Groß-Skulptur ist definiert als mindestens 1,80 m hoch, falls überhaupt mit max. 40 cm hohem festverbundenem Sockel. Die Skulptur muß sicher selbststehend und rel. Vandalismus-sicher sein, damit sie im öffentlichen Raum stehen kann.
3. Materialart: Alle witterungsfesten umweltverträglichen Materialien und deren Kombinationen sind zulässig. Das Objekt kann auch mit witterungsfester(n) Farbe(n) zusätzlich gestaltet werden.
4. Die Veranstalter suchen anhand der Unterlagen bis zu zehn KünstlerInnen aus, die dann am Wettbewerb teilnehmen. Mit der Bewerbung verpflichtet sich jeder Künstler, im Falle seiner Wahl an der Skulpturen-Erstellungswoche persönlich vor Ort mindestens eine und max. zwei Groß-Skulpturen zu erstellen und bei der Prämierung anwesend zu sein. Innerhalb des Parks teilt der Veranstalter die Erstellungs- und damit auch Ausstellungsplätze jedem Künstler zu. Jeder Künstler willigt zusätzlich mit der Bewerbung schriftlich ein, dass seine in der Hamelner Woche erstellte Groß-Skulptur entweder von den Veranstaltern zum Fixpreis von 1.000 Euro angekauft oder auf einer öffentlichen Versteigerung der Veranstalter in Hameln voraussichtlich am 04.06.11 versteigert werden darf. Der Erlös seiner erstellten Skulptur steht dem Künstler zu. Jeder Künstler trägt seine An- und Abreisekosten, bringt seine benötigten Materialien und Werkzeuge mit und verwahrt diese. Unverkaufte Skulpturen hat der Künstler auf seine Kosten am Montag, 06. Juni 2011 aus dem Hamelner Bürgergarten beschädigungsfrei abzuholen oder der Kulturstiftung kostenfrei zu übergeben. Frühere oder spätere Abholung ist leider nicht möglich.

Auswahldatum: Die Benachrichtigung der ausgesuchten Künstler soll bis 26. April 2011 schriftlich erfolgen. Preis-Vergabegremium ist eine unabhängige Jury unter Leitung der Kultur Stiftung Hameln. Bewerbungen an info@hefehof.de

Der Preis ist eine Auszeichnung allein für das in der Woche in Hameln erstellte Kunstwerk. Sollte ein Künstler Vorgaben missachten, kann er von den Veranstaltern vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

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