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Die Stiftung Museum Schloss Moyland geht gegen Eva Beuys (VG Bild-Kunst) in Berufung

Die Rechtsanwälte der Stiftung Museum Schloss Moyland legen gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15.05.2009 Berufung ein.

Zum Hintergrund:

Die Künstlerwitwe Eva Beuys glaubt, dass in Moyland nachlässig mit den Arbeiten ihres berühmten Mannes umgegangen wird und fordert deshalb die Herausgabe von Werken, die Beuys den Museumsgründern Hans und Franz-Josef van der Grinten nur geliehen habe. Und als Bettina Paust, Direktorin des Beuys-Museums Schloss Moyland, wenige Tage nach ihrer Ernennung, die Fotoausstellung "Joseph Beuys – Unveröffentlichte Fotografien von Manfred Tischer" in Moyland eröffnete, war in der Presse zu lesen, dass die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst gegen die Schau Einspruch erhebt, weil Urheberrechtsfragen nicht geklärt worden seien.

Mit dem Urteil vom 15.05.2009 hatte das Landgericht Düsseldorf auf Veranlassung der VG Bild-Kunst der Stiftung Museum Schloss Moyland vorläufig untersagt, sieben Fotos des Fotografen Manfred Tischer auszustellen. Fünf der sieben Fotografien wurden in dem Teil der Ausstellung „Joseph Beuys – Unveröffentlichte Fotografien von Manfred Tischer“ gezeigt, die eine Fluxus-Veranstaltung im ZDF-Landesstudio im Jahre 1964 dokumentieren, bei der Joseph Beuys seine Aktion „Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet“ durchgeführt hat, die seinerzeit live ausgestrahlt wurde. In der Begründung des Landgerichts Düsseldorf hieß es, dass die Fotografien von Manfred Tischer eine Umgestaltung des Werkes (der Aktion) von Joseph Beuys darstellen würden und dass durch das Ausstellen dieser Fotografien § 23 des Urhebergesetzes verletzt worden sei.

Schon in der mündlichen Verhandlung hatte das Landgericht Düsseldorf auf die schwierige Rechtslage hingewiesen und die Urteilsvollstreckung deshalb von der Stellung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Nach Kenntnisnahme und Begutachtung der schriftlichen Entscheidungsgründe musste nun festgestellt werden, dass die rechtlichen Ausführungen des Landgerichts Düsseldorf nicht überzeugen und einer Überprüfung durch die nächst höhere Instanz bedürfen.
Museumsleitung und Stiftungsvorstand haben sich deshalb am 12.06. einstimmig dazu entschlossen, Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.
Da es sich trotz der Berufungseinlegung weiterhin um ein Eilverfahren handelt, kann in wenigen Monaten mit einer abschließenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf gerechnet werden. Die Stiftung erhofft sich von dem Berufungsverfahren nicht nur eine Bestätigung ihrer Rechtsauffassung, sondern zudem auch eine Klärung urheberrechtlicher Grundsatzfragen im
Zusammenhang mit der fotografischen Wiedergabe von Kunstaktionen.
 

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