Ausschreibungen

Balmoral Anwesenheitsstipendien für Bildende Künstler

Das 1995 gegründete Künstlerhaus Schloss Balmoral in Bad Ems fördert Künstlerinnen und Künstler aus allen Ländern durch die Vergabe von sechs Anwesenheitsstipendien für Bildende Künstler. Für ein Anwesenheitsstipendium können sich nationale und internationale Bildende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbeschränkung aus den Disziplinen Malerei, Plastik, Installation, Zeichnung, Grafik, Design, Fotografie, Video sowie Neue Medien und Landschaftskunst bewerben. Bewerbungsschluss: 15. Juli 2011

Aufgaben und Ziele
Das Künstlerhaus Schloss Balmoral versteht sich als Schnittstelle zwischen den verschiedenen Kunstmedien und der theoretischen Reflexion sowie als Vermittlerin zwischen den ehemaligen und den derzeitigen Stipendiaten. Balmoral will eine Brücke schlagen zwischen dem Jetzt und der Zukunft der Künstler. Das Künstlerhaus wirkt durch Vorträge, Konzerte und Ausstellungen in die Öffentlichkeit. Regelmäßig werden Werke der Stipendiaten in lockerer Atmosphäre präsentiert.

Ein besonderes Angebot hält die Firma Baukeramik Ebinger bereit, die für den international bekannten Künstler Hundertwasser Kacheln entwickelt und produziert hat: Die Firma hat in jüngster Zeit ihre Werkstätte für Balmoral Stipendiaten geöffnet, die künstlerisch mit Keramik experimentieren möchten, sei es in Form dreidimensionaler Objekte oder als bemalte Fläche. Es werden keine Vorkenntnisse erwartet und die interessierten Künstlerinnen und Künstler werden persönlich betreut und in die Eigenschaften der Werkstoffe eingeführt.

Leistungen und Bedingungen
Die Balmoral Stipendien sind Anwesenheitsstipendium und werden jeweils für die Dauer von sechs Monaten vergeben.

Das Stipendium ist mit 1.200 Euro pro Monat dotiert.

Der Stipendienturnus beginnt im April eines jeden Jahres. Die Stipendiaten nehmen während ihres Stipendiums festen Wohnsitz in Bad Ems (Meldung als 2. Wohnsitz). Während ihres Stipendiums müssen die KünstlerInnen frei von allen beruflichen Verpflichtungen sein. Den Stipendiaten stehen jeweils ein möblierter Wohn/Schlafraum mit Dusche/WC und ein Atelier zur Verfügung. Die Nebenkosten (Strom, Wasser und Heizung) werden vom Künstlerhaus getragen. Jede Wohneinheit ist mit einem Einzeltelefonanschluss und Internetanschluss ausgestattet. Rundfunk und Fernsehen können in jedem Wohnstudio installiert werden. Aufenthaltsraum, Speisezimmer und Küche werden gemeinschaftlich genutzt. Bedingt durch die historischen Vorgaben des Gebäudes sind die Wohn- und Arbeitsstudios in Größe und Ausstattung in der Regel nur für eine Person ausgerichtet. Das Mitbringen von Haustieren in das Künstlerhaus Schloß Balmoral ist nicht möglich.

Den Stipendiaten stehen hauseigene Werkstätten kostenlos zur Verfügung: Holzwerkstatt, Videoschnittplatz mit Windows XP Pro, Adobe Premiere Pro (dt. und engl.) + Avid Express (engl.), DVD-Brenner, Bibliothek und Leseraum mit ca. 5.500 Büchern, hauptsächlich zur modernen und Gegenwartskunst sowie den wichtigsten Kunstzeitschriften.

Mit der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Hausvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Hausvertrages durch die Stipendiatin/den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen. Die Stipendiaten werden gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt im Künstlerhaus Schloß Balmoral zu verfassen.

Auswahlverfahren
Bewerber/innen für die Anwesenheitsstipendium für Bildende Künstler sowie für das Projektstipendium müssen ein abgeschlossenes Kunststudium (M.F.A.) sowie eine daran anschließende dreijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts nachweisen. Bewerbungen von Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich.

Sprachkenntnisse in einer der drei Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch werden vorausgesetzt.
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von einer Fachjury unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der künstlerischen Arbeit getroffen. Die Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand von Arbeitsproben aus, die von den Bewerbern einzureichen sind (genaue Angaben siehe unter Bewerbungsunterlagen). Künstlerische Auflagen bestehen nicht.

Bewerbung
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt der Bewerbung beiliegen. Weitere Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.

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