Ausschreibungen

Balmoral Projektstipendium für Bildende Künstler 2012

Das Projektstipendium gibt einer internationalen Bildenden Künstlerin/einem internationalen Bildenden Künstler mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, ein Projekt in Deutschland zu entwickeln. Es hat zum Ziel, KünstlerInnen bei der Realisierung eines zeitlich und inhaltlich definierten künstlerischen Arbeitsvorhabens zu unterstützen und ihr bisheriges künstlerisches Schaffen zu würdigen. Das Projekt kann anschließend in Balmoral präsentiert werden. Bewerbungsende: 15. Juli 2011.

Voraussetzungen
Für ein Balmoral Projektstipendium können sich nationale und internationale Bildende KünstlerInnen ohne Altersbeschränkung aus den Disziplinen Malerei, Plastik, Installation, Zeichnung, Grafik, Design, Fotografie, Video sowie Neue Medien und Landschaftskunst bewerben.

BewerberInnen für das Projektstipendium müssen ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben haben und ein abgeschlossenes Kunststudium (M.F.A.) sowie eine daran anschließende dreijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts nachweisen. Bewerbungen von Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich.

Es wird erwartet, dass das künstlerische Projekt innerhalb der Stipendienzeit von sechs Monaten realisierbar ist, so dass es ggf. innerhalb der jährlichen Stipendiatenausstellung gezeigt werden kann. Sprachkenntnisse in einer der drei Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch werden vorausgesetzt.

Leistungen und Bedingungen
Das Projektstipendium wird für die Dauer von sechs Monaten vergeben und ist mit 1.200 Euro pro Monat dotiert. Der Stipendienturnus beginnt im April eines jeden Jahres. Mit der Stipendienzusage erhält der/die Stipendiat/in einen Vertrag. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Vertrages durch den Stipendiaten/die Stipendiatin als rechtswirksam verliehen. Der/die Stipendiat/in wird gebeten, nach Abschluss des Stipendiums einen schriftlichen Bericht über sein/ihr Projekt zu verfassen.

Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von einer Fachjury unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der künstlerischen Arbeit getroffen. Die Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand von Arbeitsproben aus, die von den Bewerbern einzureichen sind (genaue Angaben siehe unter Bewerbungsunterlagen). Künstlerische Auflagen bestehen nicht.

Bewerbung
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt der Bewerbung beiliegen. Weitere Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.

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