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Balmoral Stipendien 2010

Ausschreibung der Balmoral Stipendien für 2010 Bewerbungszeitraum: 15. Mai bis 18. Juli 2009 (Datum des Poststempels)

I.Internationale Anwesenheitsstipendien im Künstlerhaus Schloß Balmoral

Es werden sechs Anwesenheitsstipendien an internationale Bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben. Die Stipendiendauer beträgt 6 Monate. Die Stipendien beginnen alle im April 2010 und sind monatlich mit 1.200 Euro dotiert bei freier Unterkunft im Künstlerhaus Schloß Balmoral. Auf ein Balmoral Stipendium können sich internationale Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbegrenzung aus den Disziplinen Malerei, Plastik, Installation, Zeichnung, Grafik, Design, Fotografie, Video sowie Neue Medien und Landschaftskunst bewerben. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Kunststudium (M.F.A.) und eine anschließende regelmäßige künstlerische Tätigkeit von drei Jahren nach Abschluss des Studiums. Bewerbungen von Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich. Im Sinne des künstlerischen Dialogs und der interdisziplinären Zusammenarbeit werden Sprachkenntnisse in deutscher, englischer oder französischer Sprache erwartet.

II. Nationales Projektstipendium

Das ortsungebundene Projektstipendium wird an eine/n nationale/n Bildende/n Künstler/in vergeben. Das Projektstipendium beträgt 6 Monate und beginnt im April 2010. Es ist monatlich mit 1.200 Euro dotiert. Auf das Projektstipendium können sich nationale Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbegrenzung aus den Disziplinen Malerei, Plastik, Installation, Zeichnung, Grafik, Design, Fotografie, Video sowie Neue Medien und Landschaftskunst bewerben. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Kunststudium (M.F.A.) und eine anschließende regelmäßige künstlerische Tätigkeit von drei Jahren nach Abschluss des Studiums. Bewerbungen von Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich. Bewerber/innen für das Projektstipendium müssen ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Im Sinne des künstlerischen Dialogs und der interdisziplinären Zusammenarbeit werden Sprachkenntnisse in deutscher, englischer oder französischer Sprache erwartet. Das künstlerische Projekt sollte innerhalb der Stipendienzeit von 6 Monaten realisierbar sein, so dass es gegebenenfalls innerhalb der jährlichen Stipendiatenausstellung gezeigt werden kann.

III. Kuratorenstipendium im Künstlerhaus Schloß Balmoral

Um den Dialog zwischen Wissenschaft und Kunst zu fördern, vergibt Balmoral ein Anwesenheitsstipendium an eine Nachwuchswissenschaftlerin/einen Nachwuchswissenschaftler der Geisteswissenschaften (vorzugsweise Kunsttheorie) für ein kuratorisches Projekt, das mit den Stipendiaten und dem Künstlerhaus Schloß Balmoral zu entwickeln ist. Das Stipendium beträgt 6 Monate und beginnt im April 2010. Es ist monatlich mit 1.200 Euro dotiert bei freier Unterkunft im Künstlerhaus Schloß Balmoral. Das Kuratorenstipendium wird an Personen vergeben, die nicht älter als 35 Jahre sind oder deren Universitätsabschluss (M.A., vorzugsweise Promotion) nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Für das Kuratorenstipendium ist die Beherrschung der deutschen Sprache und gute Kenntnisse in englischer oder französischer Sprache Voraussetzung.

IV. Auslands- und Austauschstipendien

Für rheinland-pfälzische Künstlerinnen und Künstler werden folgende attraktive Stipendien angeboten: · ein sechsmonatiges Stipendium für TrAIN, University of the Arts London · ein sechsmonatiges Stipendium für New York · zwei sechsmonatige Stipendien für die Cité Internationale des Arts, Paris · ein fünfmonatiges Stipendium für das Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf in Brandenburg · ein dreimonatiges Stipendium für die École Nationale Supérieure d’Art Dijon, Burgund Die Auslands- und Austauschstipendien sind mit monatlich 1.200 Euro bzw. 1.500 Euro für die Cité des Arts dotiert. Als Rheinland-Pfälzer gilt, wer hier geboren ist, studiert oder gelebt hat. Es gelten die gleichen Bewerbungskriterien wie für die internationalen Balmoral Anwesenheitsstipendien. Je nach Stipendium können die Kriterien abweichen. Details sind auf der Internetseite des Künstlerhauses Schloß Balmoral www.balmoral.de aufgeführt.

Stipendienvergabe

Die Vergabe aller Stipendien erfolgt durch eine Fachjury unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der künstlerischen/theoretischen Arbeit. Nach der Wahl werden die Jurymitglieder bekannt gegeben.

Weitere Informationen und die Bewerbungsbögen

als PDF-Dokumente finden Sie ab dem 15. Mai 2009 auf der Homepage http://www.balmoral.de
Bewerbungen müssen mit diesen Bewerbungsbögen erfolgen.
Andere Bewerbungen werden nicht anerkannt.

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