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Bayerische Staatsgemäldesammlungen restituieren Gemälde aus der Werkstatt Jan Brueghels d. Ä.

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen restituieren das Stillleben »Blumenstrauß in einer Tonvase« aus der Werkstatt Jan Brueghel d. Ä. an die Erben des Wiener Kaufmanns Julius Kien. Nach Erkenntnissen des hauseigenen Referats für Provenienzforschung wurde das Stillleben dem Wiener Kaufmann 1938 verfolgungsbedingt entzogen.

Bei dem »Blumenstrauß in einer Tonvase« handelt es sich um eine Werkstattreplik nach dem Original von Jan Brueghel d. Ä. in der Prager Nationalgalerie. Es befindet sich seit 1992 in der Sammlung der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (Inv.Nr.15280) und wurde aus der Sammlung Fritz Thyssen erworben. Im Rahmen der Vorbereitungen für die große Brueghel-Ausstellung 2013 ist das Werk in der Alten Pinakothek eingehend untersucht worden. Dabei wurden auf der Rückseite Ausstellungsaufkleber entdeckt, die auf den Bildeigentümer Julius Kien hinweisen.

Recherchen des Referats für Provenienzforschung der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ergaben, dass Julius Kien das Werk aufgrund seiner Verfolgung als Jude in Österreich und infolge von Unrechtsmaßnahmen des Naziregimes 1938 verkaufen musste. Das Bild wurde am Dienstag an die rechtmäßigen Eigentümer, die Jerusalemer Neurobiologin Jennifer Kien (*1948), eine Enkelin von Julius Kien, stellvertretend für die Erbengemeinschaft, übergeben.

Auf Grundlage der Washington Principles vom 3. Dezember 1998 und der »Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz« vom Dezember 1999, sind die deutschen Museen aufgefordert, ihre Bestände nach NS-Raubkunst zu durchsuchen. Die Rückgabe basiert auf der Anerkennung der selbst verpflichtenden Prinzipien und Grundsätze zur Auffindung und Rückgabe unrechtmäßig während der NS-Zeit entzogener Kunst- und Kulturgüter.

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben bis heute 9 Werke aus ehemals jüdischen Sammlungen restituiert und verfügen über ein eigenes Referat für Provenienzforschung. Kunstminister Wolfgang Heubisch betont: »Es ist uns ein großes Anliegen, während der NS-Zeit zu Unrecht erworbene Kunstwerke an die rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben«.

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