Ausschreibungen

Brandenburgischer Kunstpreis 2013

Die Ausschreibung richtet sich an Künstler und Künstlerinnen, die in Brandenburg leben und arbeiten und in den Bereichen Malerei, Grafik oder (Klein-)Plastik tätig sind. Die Arbeiten können vom 25. bis 27. März 2013 eingereicht werden.

Bewerben können sich alle Künstlerinnen und Künstler, die im Land Brandenburg leben oder arbeiten. Die Anzahl der Einreichungen ist auf ein Werk begrenzt, das in den letzten zwölf Monaten entstanden sein soll. Prämiert wird nur das Original, da eine Ausstellung folgt. Die Arbeiten sollten die Maße von 200 x 130 cm nicht überschreiten. Skulpturen müssen von einer Person bewegt werden können.

Die Preisverleihung findet am Sonntag, 23. Juni im Schloss Neuhardenberg statt und ist mit einer Ausstellung ausgewählter Arbeiten verbunden. Im Rahmen der Preisverleihung wird zum sechsten Mal der Ehrenpreis des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg für ein Lebenswerk verliehen. Zur Ausstellung erscheit ein Katalog. Deshalb gehören zur Bewerbung eine Vita in digitalisierter Form mit Angaben zum Geburtsjahr und -ort, zur Ausbildung, zu Arbeitsbereichen, Wohn- und Arbeitsort, über die fünf wichtigsten Personalausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen. Für den Katalog werden ein Werk- und Porträtfoto in digitalisierter Form (mindestens 300dpi) benötigt sowie Angaben zur eingereichten Arbeit wie Titel, Entstehungsjahr, Technik, Maße (Höhe vor Breite), Versicherungssumme sowie eine knappe Werkserläuterung.

Einreichungszeitraum ist vom 25.–27. März, jeweils 10–16 Uhr
Anlieferung im Oderturm, Frankfurt (Oder), Logenstraße 8, 7. Etage, über die Tiefgarage

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter: 0335 5530511; 0151 11312162; 0151 41622285 und per E-Mail unter: kunstpreis@moz.de

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