Call for Papers

Call for Papers: Symposium „Kunst sammeln – Kunst handeln“ vom 23. bis 25. März 2011 in Wien

Internationalen WissenschaftlerInnen soll die Möglichkeit geboten werden, aktuelle Forschungsarbeiten und neue Forschungsansätze zu den Themenbereichen „Kunst sammeln“ und „Kunst handeln“ zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Austausches zu diskutieren. Einsendeschluss für Abstracts: 1. Oktober 2010

Seit 1998 untersuchen die Mitglieder der Kommission für Provenienzforschung des österreichischen Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in Wien die Provenienzen der in den Bundesmuseen und Sammlungen befindlichen Objekte gemäß den Kriterien des österreichischen Kunstrückgabegesetzes von 1998.

Als besonderes Desiderat erwies sich in diesem Zusammenhang die Erforschung der Rolle des mitteleuropäischen Kunsthandels. Es kann inzwischen als Tatsache gelten, dass der Kunsthandel tief in den nationalsozialistischen Kunst- und Kulturgutraub verstrickt gewesen ist – der wiederum als Teil der nationalsozialistischen Verfolgungs-, Vertreibungs- und schließlich Vernichtungspolitik betrachtet werden muss.

Kunst- und Antiquitätenhandlungen sowie Antiquariate in jüdischem Eigentum wurden arisiert, entzogen oder zwangsweise aufgelöst, Warenbestände veräußert und Sammlungen zerschlagen. Verfolgte Jüdinnen und Juden sahen sich gezwungen, privaten Kunstbesitz und Bibliotheken weit unter dem tatsächlichen Wert an HändlerInnen regelrecht zu verschleudern, um ihre Flucht oder diskriminierende Steuern bezahlen zu können. Der Kunsthandel zählte zu den großen Profiteuren dieser gewaltsamen rassistischen Umverteilungsmaßnahmen. Ziel der geplanten Tagung ist es, die Schlüsselrolle des Kunsthandels in diesem Prozess zu beleuchten und den Voraussetzungen bzw. den Folgen dieser Entwicklungen bis zur Gegenwart nachzuspüren.

Zentrale Themenfelder sind:

  • Der europäische Kunsthandel und Kunstsammlungen in den 1920er und -30er Jahren

o Entstehung von Sammlungen / Prozesse des Kunstsammelns
o Netzwerke und Akteure: KünstlerInnen – SammlerInnen – KunsthändlerInnen – Antiquariate – Museen

  • Transformation des europäischen Kunsthandels und der Kunstsammlungen in den 1930er und -40er Jahren

o Enteignung, Arisierung, Eigentumsveränderungen
o Die Rolle des Kunsthandels im Kontext der nationalsozialistischen Kunstpolitik und des nationalsozialistischen Vermögensentzugs: Opfer, AkteurInnen, ProfiteurInnen
o Veränderung von Netzwerken
o Die Rolle der Reichskulturkammer, der Vermögensverkehrsstelle, der Denkmalbehörden, des Dorotheums, etc.
o Die Rolle des europäischen Kunsthandels für die NS-Sammlungspolitik („Sonderauftrag Linz“, „Sammelwahn“ der NS-Elite, Braunes Haus, Obersalzberg etc.)
o Spannungsfeld „Altreich“ – „Ostmark“: Sonderentwicklungen, Ausfuhrverbotsgesetz, der Umgang mit „entarteter Kunst“, Machtkampf zwischen österreichischen und deutschen Kunsthändlern am österreichischen Kunstmarkt ab März 1938
o Situation des Kunsthandels und der Kunstsammlungen in den vom Deutschen Reich besetzten Ländern und den Satellitenstaaten
o Ökonomie und Ästhetik
o Devisenbeschaffung, Veräußerung von beschlagnahmten Werken durch die NS-Führung zum Zweck der Devisenbeschaffung, Kontinuität der Kontakte exilierter und vertriebener KunsthändlerInnen
o Veränderung des europäischen Kunstmarktes durch die Verbringung von Sammlungen ins Ausland; Flucht und Exil von KunstsammlerInnen und KunsthändlerInnen

  • Kunsthandel und Kunstsammlungen nach 1945

o Kontinuitäten und Brüche
o Netzwerke
o Rückstellungen und Entschädigung

Einreichung:
Die Papers sollen als vollständiges Panel eingebracht werden, können aber auch Einzeleinreichungen
sein. Bei Paneleinreichungen soll auf eine geschlechterparitätische Zusammensetzung geachtet
werden.

Zusammensetzung der Panels:
- Jedes Panel besteht aus 3 Vortragenden.
- Die ModeratorInnen/Chairs sollten von den EinreicherInnen vorgeschlagen werden; wenn nicht,
werden diese von den VeranstalterInnen benannt.

Struktur der Panels:
- Vorträge: jeweils 25 Minuten, Kommentar: 10 Minuten, Schlussdiskussion: 25 Minuten.
Konferenzsprachen werden Deutsch und Englisch sein, wobei es keine Übersetzung geben wird.

Einzureichen ist pro Vortrag ein Abstract im Umfang von 800 Wörtern. Bei Paneleinreichungen muss
eine Kurzbeschreibung des Panel-Themas im Umfang von 400 Wörtern hinzugefügt werden sowie Kurz-CVs pro ReferentIn (maximal 300 Wörter).
Eine Publikation der Vorträge ist im Rahmen der Schriftenreihe der Kommission für Provenienzforschung vorgesehen.

Kontakt und Adresse für die Übersendung der Unterlagen:
Mag.a Anita STELZL-GALLIAN
Kommission für Provenienzforschung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur
c/o Bundesdenkmalamt
A-1010 Wien, Hofburg, Säulenstiege
Tel.: +43-1 53 4 15-165
Fax: +43-1 53 4 15-5270
e-mail: provenienzforschung@bda.at

Diese Seite teilen

Besuchen Sie uns