Call for Papers

Das Deutsche Rechtswörterbuch als interdisziplinäres Medium: Seine praktische Anwendung in Geschichte, Kunstgeschichte, Theologie, Germanistik und Recht

Bewerbungen bis 29. Februar 2008

Das »Deutsche Rechtswörterbuch« (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch – weit über das enge Korsett seines Namens hinaus – die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff »Deutsch« wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst »die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen«, wie Jacob Grimm 1854 definiert hat.

Längst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Die Online-Ausgabe macht das Werk weltweit zugänglich.

75 Jahre nach Fertigstellung des ersten Bandes, während gerade der 12. Band des Werkes begonnen ist, soll nun erneut Gelegenheit geboten werden, die Eindrücke, Interessen und Erwartungen der DRW-Nutzer zu sammeln. Die Forschungsstelle »Deutsches Rechtswörterbuch« an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften plant hierzu ein Kolloquium für interessierte Wissenschaftler/innen aller Disziplinen.

Das Kolloquium soll nicht zuletzt Nachwuchswissenschaftler/innen ansprechen, wobei eine abgeschlossene Promotion erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich ist. Auf zwei Tage verteilt sollen die Teilnehmer/innen in einem Kurzreferat über ihre spezifischen Erfahrungen mit dem DRW berichten, gegebenenfalls Bezüge zur eigenen Forschung herstellen, Kritikpunkte oder Ansätze für eine Angebotsoptimierung des DRW herausarbeiten.

Ziel ist es, Erfahrungsberichte im Umgang mit dem DRW aus den unterschiedlichsten wissenschaftlichen Disziplinen zu sammeln. Die Tagungsteilnehmer/innen werden Gelegenheit haben, die Redaktionsarbeit des Rechtswörterbuchs näher kennen zu lernen. Gegenseitiger Erfahrungsaustausch und Kontaktpflege zu Forschenden aus unterschiedlichen Disziplinen sind erwünschter Nebeneffekt. Ein Tagungsband ist geplant. Fahrtkosten und Übernachtung werden von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften übernommen.

Interessierte senden ihre Bewerbungen mit kurzem Lebenslauf und Themenvorschlag bitte bis spätestens 29. Februar 2008 an:

Dr. Andreas Deutsch
Leiter der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch
Heidelberger Akademie der Wissenschaften
Karlstraße 4
D-69117 Heidelberg

Bei Rückfragen: drw-tagung@adw.uni-heidelberg.de.

Weitere Info: www.deutsches-rechtswoerterbuch.de

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