Ausschreibungen

Förderpreise der Arthur Boskamp-Stiftung 2015/16

Die Arthur Boskamp-Stiftung schreibt für den Zeitraum 2015/2016 zwei Förderpreise für künstlerische Projekte aus dem Raum Norddeutschland aus, die sich mit den Verwicklungen und Voraussetzungen künstlerischer Produktion beschäftigen. Bewerbungsschluss: 15. Februar 2015

Das künstlerische Feld wird schon seit längerem als immer stärker von gesellschaftlichen Zwängen durchdrungen und als zunehmend davon bestimmt diskutiert. Die immer totalere Unterwerfung von Leben und Materie unter den kapitalistischen Produktionsmodus macht auch hier nicht halt, und so bleibt von der berüchtigten Autonomie der Kunst bestenfalls noch eine relative Heteronomie. Dies scheint in Zeiten von Krise und Katastrophe von Allem überall auch in nächster Zeit nicht wirklich besser zu werden.

Ein bisschen konkreter ergibt das folgende, ohnehin bekannte Dynamiken: neoliberale Selbstverwertung und Selbstregierung der gesamten Persönlichkeit, Netzwerk-Kapitalismus-Kooperations-Impetus oder connections, connections, connections, die Akademie als Fabrik standardisierter Polyprofessionalitäten für Einzelindividuen (artist-curator-critic-manager), zweckgebundene, kurzfristige Finanzierungen, das Internet als großes Koordinierungs- und Beschleunigungsinstrument all dieser Dynamiken, dabei-sein-ist-alles, Distinktion, Differenzierung, Neuerfindung, Criticality und immer so weiter.

Kunst fällt in diesem hoch beschleunigten Zustand der Paralyse dementsprechend meist als Spektakel oder serieller Betrieb auf und wiederholt sich darin in standardisierten, erwartbaren und unbeeindruckenden, immer den gleichen Formatierungen. Stellt sich also die Frage, ob und wie künstlerische Produktionen etwas Anderes generieren können, jenseits der Reproduktion des schon Bestehenden um der Sichtbarkeit willen oder zwecks der Erlangung besserer betrieblicher Positionen.

Einreichungen sollten sich mit dieser widersprüchlichen Situation, den problematischen Verwicklungen und Voraussetzungen künstlerischer Produktion auseinandersetzen, ohne sich der Illusion hinzugeben, daraus einfach aussteigen zu können. In Versuchen, die die Verwicklungen, impliziten Vorannahmen und Motivationen der eigenen Praxis mitreflektieren und problematisieren, könnte noch das größte Potential zu Veränderung zu finden sein.

Eine grobe Orientierung ließe sich mit dem vagen Feld aus offenen Prozessen, Uneindeutigkeit, kollektivem Machen, Störung, Selbstorganisation, Institutionskritik, Verweigerung, Zerbrechlichkeit, Negativität, anti-fun, Improvisation, Leerstellen und weirdo stuff benennen, kann bei Einreichungen aber auch getrost vernachlässigt werden.

Mit dem Förderpreis sind wenn gewünscht die Förderpreis-Publikation (die als Teil des Projektes und nicht nur als Dokumentation begriffen werden sollte) und begleitende oder Abschlusspräsentationen (Ausstellung, Veranstaltung o.a.) im M.1 verbunden. Angenommene Projekte erhalten 2015 2000€ und 2016 nochmal 1000€ Förderpreisgeld sowie 2000€ für Produktionskosten (für Präsentationen, Material, Recherchereisen, Gästehonorare o.a.) – für Gruppen wird diese Summe nochmal um 1000€ aufgestockt. Zusätzlich zum Förderpreis können die stiftungseigene möblierte Wohnung und ein Atelier für drei Monate kostenlos genutzt werden. Die künstlerische Unabhängigkeit der Preisträger_innen wird garantiert. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury.

Bewerber_innen für den Förderpreis der Arthur Boskamp-Stiftung müssen die nachstehend aufgeführten Kriterien erfüllen:

  • Bewerber_innen müssen in Norddeutschland (Schleswig Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen) geboren oder wohnhaft sein oder ihren Hochschulabschluss in dieser Region erworben haben.
  • Der Studienabschluss der Bewerber_innen darf nicht länger als 8 Jahre zurückliegen.
  • Bewerber_innen ohne Hochschulabschluss sollten ihre Bewerbung vorab mit der künstlerischen Leitung der Arthur Boskamp-Stiftung besprechen.
  • Bewerber_innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren, können nicht berücksichtigt werden.

Die Bewerbung kann als formloses Anschreiben erfolgen, dem Folgendes beigefügt sein sollte:

  • ein kurzes Schreiben zu Motivationen, Interessen und möglichen Vorhaben für die Förderpreiszeit (max. eine Seite A4); eine Fotografie, Skizze, Collage, oder ähnliches, welche dieses Schreiben begleitet, ergänzt oder durch das Schreiben erklärt wird (ebenfalls max. eine Seite A4); weiteres Material: max. 5 Publikationen geringeren Umfangs (Richtwert: Heft / DIN A4) oder 2 größeren Umfangs (Richtwert: Buch / DIN A4 ) oder eine A4-Mappe/Heft mit Materialien zu bis zu fünf weiteren realisierten künstlerischen Projekten. Ein Proposal für die Publikation, die im Rahmen des Förderjahres entstehen könnte ist erwünscht, aber keineswegs Voraussetzung (wiederum max. eine Seite A4).
  • Lebenslauf, Anschrift und E-Mailadresse sowie Angabe des Geburtsortes oder des Ortes, an dem der Hochschulabschluss erworben wurde sowie eine Auflistung bisheriger und aktueller Projekte/Ausstellungen und Förderungen.

Rückfragen zur Bewerbung können an Sebastian Stein, künstlerische Leitung M.1 2015/16, gerichtet werden: stein@arthurboskamp-stiftung.de

Für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Umschlag beigefügt ist. Nicht zurückgeforderte Unterlagen werden nach Bewerbungsschluss max. 3 Monate durch die Arthur Boskamp-Stiftung aufbewahrt. Die Jurysitzung findet voraussichtlich Ende Februar statt.

Bewerbung bitte senden an:
Arthur Boskamp-Stiftung M.1
Künstlerische Leitung
Breite Str. 18
25551 Hohenlockstedt
Tel: +49 (0)4826 850110
Fax: +49 (0)4826 850111

Die aktuelle Ausschreibung sowie die vollständigen Vergaberichtlinien finden Sie auf der Webseite der Arthur Boskamp-Stiftung unter http://www.arthurboskamp-stiftung.de/?page_id=27

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