Stipendien, Förderungen, Preise

Projektstipendium KunstKommunikation des Kunsthauses Kloster Gravenhorst, Ausschreibung 2020

Seit über zehn Jahren werden im DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst, gemeinschaftsorientierte Kunstprojekte, die von Handlung und Laienbeteiligung leben und die gesellschaftsrelevante Themen mit partizipatorischen Aspekten aufgreifen, gefördert. Mit dem deutschlandweit einmaligen Stipendiumsprogramm »KunstKommunikation« fördert der Kreis Steinfurt Kunst auf internationaler Ebene im ländlichen Raum, die sich nicht nur an ein spezifisches Kunstpublikum wendet, sondern auch an eine breite, regionale Öffentlichkeit, die immer Teil der künstlerischen Konzepte und Aktionen ist. Bewerbungsschluss: 18. Januar 2019.

Leitideen des Kunsthauses - Hintergrund:

Im Rahmen der „Regionale 2004 links und rechts der Ems“ hat der Kreis Steinfurt das denk-malgeschützte Zisterzienserinnenkloster Gravenhorst (bei Hörstel im nördlichen Münsterland) mit Unterstützung des Landes NRW zum Kunsthaus umgebaut. Seit Mai 2004 ist das DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst in Trägerschaft des Kreises und mit finanzieller Unterstützung der Stadt Hörstel im Betrieb.

Seit nunmehr 12 Jahren ist das DA (Denk-Mal-Atelier) eine Produktions- und Kommunikationsstätte für Gegenwartskunst, Kunstdiskurs und Kunstvermittlung. Mit offenen Kunstprojekten, Ausstellungen, Ideenwerkstätten, Workshops sowie Kultur und Bildungsveranstaltungen soll das Kunsthaus nicht nur professionelle Künstler*innen, sondern auch ein breites Publikum ansprechen.

Um das Kunsthaus dauerhaft zu beleben und um neue innovative Kunstprojekte und Künstler*innen zu fördern, wird seit 2005 das Projektstipendium „KunstKommunikation“ ausgeschrieben.

Wer kann sich bewerben? – Voraussetzungen:

Für das Projektstipendium „KunstKommunikation“ können sich Künstler*innen und Kunstvermittler*innen mit einer abgeschlossenen Akademie-/Hochschulausbildung oder vergleichbaren Qualifikationen bewerben.

Denkbar sind auch Bewerbungen von Paaren oder Gruppen, die gemeinsame Projekte konzipieren und durchführen wollen.

Es gibt keine Altersbegrenzung.

Es besteht keine Residenzpflicht, sondern eine mit der Leiterin abgestimmte projektbezogene Aufenthaltsdauer.

Was wird gefördert? – Beschreibung:

Gefördert werden Kunstprojekte mit einem kommunikativen, partizipatorischen und/oder interaktiven Charakter.

Gemeint sind

• gemeinschaftsorientierte öffentliche Kunstprojekte, die sich inhaltlich auf gesellschaftlich-soziale, partizipatorische Aspekte konzentrieren;

• Kunstprojekte, die nicht vorrangig ergebnis- und werkorientiert, sondern prozess- und erfahrungsorientiert sind und die in oder mit Betrieben, Vereinen oder sozialen Institutionen durchgeführt werden;

• ortsbezogene Kunstprojekte und Kunstinstallationen, die sich gezielt mit der Geschichte, der Architektur, der Topographie, der Ökologie und dem „Innen und Außen“ des Ortes aber auch mit der zeitgenössischen Lebens- und Arbeitswelt der Region und den sozialen Zusammenhängen auseinandersetzen;

• Kunstprojekte und -werke, deren Durchführung und Produktionsprozesse von der Partizipation künstlerischer Laien geprägt sind;

• Kunstprojekte, -werke, -installationen, die das Publikum aktiv mit einbeziehen.

Was muss eingereicht werden? – Bedingungen:

Mit der Bewerbung, die bis zum Abgabetermin 18. Januar 2019 vorliegen muss (es gilt das Datum des Poststempels), sind folgende Unterlagen zwingend einzureichen:

• Ausgefüllter Bewerbungsbogen (S. 9)

• Begründung des Interesses am Projektstipendium „KunstKommunikation“

• Eine Projektidee/Projektskizze (max. 2 A4-Seiten). In dieser soll die Idee eines künstlerischen Projektes beschrieben werden, das die/der Künstler/in im DA durchführen möchte.
Mit der Projektidee müssen lediglich das Thema, die Medien und der ungefähre Ablauf des Projektes benannt werden.

• Curriculum Vitae (max. 1 Seite) mit Ausbildungsnachweisen in Kopie

• Nachweise der bisherigen künstlerischen und/oder kunstvermittlerischen Tätigkeit [max. 3 Fotos (evtl. auf CD-ROM), Dias und/oder Kataloge/Projektdokumentationen, Videos max. 5 Minuten].

Bitte keine Originale und Unikate einreichen. Das DA, Kunsthaus übernimmt keine Haftung für die eingereichten Unterlagen und es erfolgt definitiv keine Rückgabe, auch nicht mit frankiertem Rückumschlag!

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen als lose, einseitige A 4-Blattsammlung OHNE Mappen, Heftungen, spezielle Bindungen/Klebungen etc. ein.

Das Projektstipendium „KunstKommunikation“ wird in einem zweistufigen Verfahren ausgeschrieben. Die Bewerbung setzt voraus, dass die Bewerber/innen im Falle einer Auswahl in der ersten Jurierung an einer Ideenwerkstatt vom 10.07. – 13.07. teilnehmen können und wollen.

Sollten Sie zur Ideenwerkstatt eingeladen werden, können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen gern in der von Ihnen gewünschten/bevorzugten Gestaltungen für die Präsentation mitbringen.

Wie wird entschieden? –
Auswahlverfahren Teil 1 (Ideenwerkstatt)

Das Kuratorium des DA, Kunsthauses ist die Jury und entscheidet über die Auswahl der Projektstipendien.

Das Kuratorium setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

• Bettina Roggmann (Geschäftsführerin der Kulturstiftung Schloss Agathenburg)
• Dr. Christoph Schneider (freier Kurator, Autor und Mitherausgeber des Kunstmagazins artline, Freiburg)
• Wolfgang Suttner (Kulturreferent des Kreises Siegen-Wittgenstein, Deutscher Kulturrat, Arbeitsgemeinschaft deutscher Kunstvereine)

als externe Sachverständige

• Die Amtsleitung des Schul-, Kultur- und Sportamtes
• Berit Gerd Andersen, Leiterin und Kuratorin des DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst

als Vertreterinnen der Kulturverwaltung des Kreises Steinfurt

• sowie Vertreter*innen der Politik (ohne Stimmrecht)

Auf der Grundlage der eingereichten Projektskizzen werden in einer ersten Jurierung bis zu 15 Projektideen ausgewählt. Diese Projekte werden in einer mehrtägigen Ideenwerkstatt von den Künstler*innen vertieft, weiter ausgearbeitet und anschließend der Jury präsentiert. In dieser Ideenwerkstatt erhalten die Bewerber*innen außerdem Informationen über das Kloster und seine Geschichte und sie lernen den Ort und das DA, Kunsthaus sowie seine Leitideen kennen. Die Erkenntnisse dieser Ideenwerkstatt durch den Austausch mit den anderen Künstlern*innen sowie die durch die Rückmeldung der Jurymitglieder, sind wichtig und hilfreich für den zweiten Teil des Auswahlverfahrens (S. 6).

Auswahlverfahren Teil 2 (Endjurierung)

Nach der Ideenwerkstatt muss die eingereichte Projektidee bis zum 30.08.2019 (es gilt das Datum des Poststempels) zu einem detaillierten Projektexposé ausgearbeitet und in doppelter Ausführung eingereicht werden (Das DA, Kunsthaus übernimmt keine Haftung für die eingereichten Unterlagen und es erfolgt keine Rückgabe).

Dieses ausgearbeitete Projektexposé soll:
• die übergeordneten (künstlerischen/kunstvermittlerischen) Ziele, Zielgruppen, Themen und Medien sowie mögliche Wirkungen und Erfolge des Projektes genau benennen,

• einen detaillierten Zeit-, Organisations- und Finanzierungsplan beinhalten,

• eine Projektpräsentation/Ausstellung im Kunsthaus beschreiben.
Auch Projekte, die im öffentlichen Raum oder deren Hauptteil an anderen Örtlichkeiten stattfinden, müssen im DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst parallel oder nachträglich präsentiert werden,

• mögliche Ressourcen (weitere Fördermöglichkeiten, Sponsoren, Personal und Kooperationen) aufzeigen.

Von den ausgearbeiteten Projektentwürfen werden vom Kuratorium bis zu vier Projekte zur Realisierung ausgewählt. Die Endjurierung findet Mitte Oktober 2019 statt und die Bewerber/innen werden unmittelbar danach über die Juryentscheidung informiert.

Entwurfsausstellung

Um das aufwändige Auswahlverfahren öffentlichkeitswirksam zu nutzen und transparent zu machen, wird aus allen eingereichten, ausgearbeiteten Entwürfen der Teilnehmer*innen der Ideenwerkstatt eine Entwurfsausstellung im DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst gezeigt. In dieser werden die Projektideen, frühere Arbeiten und die Vita der teilnehmenden Künstler*innen präsentiert. Die Entwürfe werden auf Platten in der Größe 100 cm x 140 cm aufkaschiert. Hierfür wird die zweite Ausführung des ausgearbeiteten Projektexposés verwendet. Darüber hinaus stehen nach Absprache Stelen für Kataloge, Modelle etc. zur Verfügung. Die Entwurfsausstellung wird nach der Endjurierung eröffnet und drei bis vier Monate gezeigt.

Was bekommt man dafür? – Leistungen:

• Jede der für die Ideenwerkstatt ausgewählten Projektideen wird, nachdem das ausgearbeitete Projektexposé eingereicht wurde, mit einem Entwurfshonorar von 500,00 € dotiert (sollte ein/e Bewerber/in mehrere Ideen einreichen, so wird dennoch das Honorar nur einmalig vergeben). Das Urheberrecht der künstlerischen Projektidee und das Recht zur Projektdurchführung bleibt bei der/dem Künstler/in.
• Die Übernachtung während der Ideenwerkstatt im Juli 2019 erfolgt im DA, Kunsthaus in nach Geschlechtern getrennten Mehrbettzimmern. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung vor Ort trägt das DA, Kunsthaus.
• Jedem der zur Realisierung ausgewählten Projekte wird ein Stipendiumsbetrag von 6.000 – 8.000 € gewährt. Darin enthalten ist die künstlerische Leistung (Honorar) sowie Material-, Organisations-, Fahrt- und Transportkosten (inklusive aller Steuern) in einem vorher abgesprochenen Rahmen.
• Die vor Ort entstandenen materiellen Relikte (Dokumentationen, Arbeitsmaterial etc.) des künstlerischen Projektes gehen in das Eigentum des DA, Kunsthauses über. Falls Kunstwerke/-installationen im Rahmen des Projektes entstehen, geht mindestens ein Werk in die Kunstsammlung des Projektstipendiums ein und bleibt Eigentum des DA, Kunsthauses. Damit wird das Projekt und die Arbeit des/der Künstlers/in dauerhaft im DA, Kunsthaus dokumentiert und präsentiert. Art und Umfang werden vertraglich festgelegt. Das Urheberrecht bleibt bei der/dem Künstler/in.
• Jedes Projekt wird auf der Website des DA, Kunsthauses (www.da-kunsthaus.de) mit Bilddateien, Textdateien und evtl. Video- und Soundclips dokumentiert. In der Regel wird für jedes Projekt eine einfache Printdokumentation erstellt. Das dafür benötigte Text- und Bildmaterial wird von den Stipendiat*innen zur Verfügung gestellt. Das DA, Kunsthaus erhält das Recht, das Projekt und die entstandenen Kunstwerke kostenlos in eigenen Medien (mit Namensnennung der Stipendiaten) zu veröffentlichen.
• Eine Anwesenheit während des gesamten Projektzeitraumes ist erwünscht, aber nicht zwingend. Es wird aber vorausgesetzt, dass die Stipendiat*innen in der konkreten Umsetzungsphase vor Ort sind. Für die Projektstipendiat*innen stehen in dieser Zeit ein Appartement und ein Projektraum/Atelier mietfrei zur Verfügung. Der Projektraum kann als Arbeitsraum, Begegnungsraum oder Ausstellungsraum, je nach Ausrichtung und Fortschreiten des Projektes, genutzt werden. Es wird erwartet, dass der Projektraum, der auch vom Publikum einsehbar und/oder betretbar ist, regelmäßig vom Stipendiaten/der Stipendiatin neu bespielt wird. Der detaillierte Zeit- und Nutzungsplan dafür wird vor Projektbeginn mit der Leitung des DA, Kunsthauses abgesprochen.

Wann und wie? – Struktur- und Zeitplan:

Bewerbungsschluss (Projektskizzen und erforderliche Unterlagen)
18. Januar 2019 (Datum des Poststempels)

1. Jurysitzung Mitte April 2019
Auswahl von bis zu 15 Projekten für die Ideenwerkstatt

Ideenwerkstatt vom 10.07. – 13.07., die Teilnahme ist obligatorisch
Recherche, Vorträge, Führung, Diskussionen
o Voraussichtlicher Ablauf:
Mi. 10.07.
• Anreise, Kennenlernen, Begrüßung
Do. 11.07.
• freie Verfügung (Recherche)
Fr. 12.07.
• Präsentation der Projektideen vor Kuratorium und Mitbewerbern
• anschließend openART, Abend der offenen Tür des Kunsthauses
Sa. 13.07.
• Möglichkeit von Einzelkonsultationen bei den Kurator*innen

• Einreichung der ausgearbeiteten Projektexposees in doppelter Ausfertigung
30. August 2019 (Datum des Poststempels)

Endjurierung Oktober 2018
Auswahl der Projekte, die umgesetzt werden sollen

Entwurfsausstellung – AUSBLICK!
Mitte Oktober 2019 bis Ende Januar 2020

Projektumsetzung ab Februar 2020

Das DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst behält sich Terminänderungen vor.

Weitere Informationen und Bewerbungsbogen unter www.da-kunsthaus.de

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