Stipendien, Förderungen, Preise

Sächsisches Landesstipendium 2017 am Zentralinstitut für Kunstgeschichte

Das Land Sachsen vergibt für 2017 ein neues Stipendium für ein Graduiertenstudium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte München. Bewerbungsschluss: 31. Januar 2017.

Für das Haushaltsjahr 2017 kann – vorbehaltlich der Mittelzuweisung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst – ein neues Stipendium für ein Graduiertenstudium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte München als Graduiertenförderung vergeben werden. Die Vergabe erfolgt nach der Sächsischen Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) vom 14.02.2001.

Förderfähig sind gemäß § 2 SächsLStipVO Forschungsvorhaben graduierter Studenten. Voraussetzung dafür ist u. a. ein erster berufsqualifizierender Abschluss im Fach Kunstgeschichte an einer sächsischen Universität. Das Stipendium dient der Durchführung eines größeren Forschungsvorhabens mit dem Ziel der Promotion und ist an einen Aufenthalt am Zentralinstitut gebunden. Dort wird die aktive Teilnahme an dessen wissenschaftlichen Veranstaltungen erwartet.

Höhe und Umfang der Förderung
Stipendienhöhe: 895 EUR monatlich
Förderungsdauer: bis zu 3 Jahren
Familienzuschlag: 100 EUR je unterhaltsberechtigtem Kind (vorbehaltlich Mittelzuweisung)

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Landesstipendiums besteht nicht. Nach der Mittelzuweisung durch den Freistaat Sachsen ist zunächst die Förderung für ein Jahr (erste Förderungsempfehlung) gewährleistet. Die Weiterförderung hängt von der Erteilung der Förderungsempfehlung für den zweiten Förderungsabschnitt durch die Graduiertenkommission (Senatskommission wissenschaftlicher Nachwuchs der Technischen Universität Dresden) ab.

Förderbeginn: 01.04.2017
Antragsfrist: bis einschließlich 31.01.2017

Ausschluss von der Förderung
Die Gewährung eines Landesstipendiums ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben bereits auf andere Weise von öffentlichen Stellen oder von mit öffentlichen Mitteln finanzierten privaten Einrichtungen gleichzeitig gefördert wird oder ein Rechtsanspruch auf eine derartige Förderung besteht.

Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt schriftlich an das Studentenwerk Dresden, Geschäftsbereich Studienfinanzierung, Fritz-Löffler-Straße 18 in 01069 Dresden.

Dem Antragsformular für ein Graduiertenstipendium sind in doppelter Ausfertigung beizufügen:

  • Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdegangs
  • Begründung der Antragstellung mit kurzer Beschreibung des wissenschaftlichen Vorhabens, (Thema der Aufgabe, Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten, Arbeitsprogramm mit Zeitplanung; maximal 4 Seiten)
  • Gutachterliche Stellungnahme mindestens eines Hochschullehrers, der bereit ist, die Betreuung zu übernehmen, zur Qualität des Vorhabens und Ihrer Qualifikation
  • Beglaubigte Kopien der Zeugnisse über die akademischen Grade und Staatsexamina
  • Ggf. Nachweis über den Rangplatz Ihres Studienganges im betreffenden Abschlussjahr

Referenzen können beigefügt werden.

Wenn Nachfolgendes zutrifft, legen Sie bitte außerdem in einfacher Ausfertigung vor:

  • Bei unterhaltsberechtigten Kindern die Kopien von Geburtsurkunde und Kindergeldbescheid sowie die Erklärung des zweiten Elternteils, ob bzw. welches Stipendium durch diesen bezogen wird
  • Bei Erwerbstätigkeit einen Nachweis, aus dem die Arbeitszeit pro Woche (maximal 20 Stunden) hervorgeht sowie eine Bestätigung, dass die Erwerbstätigkeit in keinerlei Zusammenhang mit dem wissenschaftlichen Vorhaben steht
  • Sollten Sie ein Stipendium erhalten, werden darüber Kopien geeigneter Unterlagen benötigt

Das Antragsformular finden Sie im Internet auf den Seiten des Studentenwerkes Dresden und des Zentralinstituts für Kunstgeschichte München.

Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an das Zentralinstitut für Kunstgeschichte München, Frau Prof. Dr. Lauterbach, Katharina-von-Bora-Straße 10 in 80333 München  (E-Mail: stipendiatenbetreuung@zikg.eu, Telefon: +49 089 289-27562).

Weitere Informationen finden Sie hier.

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