Stipendien, Förderungen, Preise

Tucher-Fellowship am Germanischen National­muse­um Nürnberg 2016

Alle zwei Jahre vergeben die Tucher'sche Kulturstiftung und das Germanische Nationalmuseum ein gemeinsames Stipendium. Dieses richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden, die im Bereich der Deutschen Kulturgeschichte forschen. Bewerbungsschluss: 30. Juni 2016.

Die Tucher’sche Kulturstiftung und das Germanische Nationalmuseum vergeben alle zwei Jahre ein Stipendium an eine Doktorandin/einen Doktoranden für ein For­schungs­vor­haben, das sich mit einem Thema der deutschen Kulturgeschichte be­schäf­tigt und nach Möglichkeit mit Beständen verknüpft ist, die einen Bezug zur Pa­tri­zierfamilie von Tucher haben. Bewerbungen aus dem Ausland werden bevorzugt be­rücksichtigt.

Das Stipendium wird mit einem monatlichen Festbetrag von 1.200,-- € finanziert und ermöglicht ei­nen sechsmonatigen Forschungsaufenthalt am Germanischen Natio­nal­museum. Frühester möglicher Beginn ist der 01.10.2016.

Die Stipendiatin/der Stipendiat wird während ihres/seines Forschungsaufenthaltes am Germanischen Nationalmuseum (GNM) vom wissenschaftlichen Personal unterstützt. Sie/er hat freien Zugang zu den Einrichtungen des Museums und ist zur Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen einge­laden. Die Stipendiatin/der Stipendiat wird in die am Germanischen Nationalmuseum durchgeführte allgemeine Volontariats­aus­bildung einbezogen. Von der Stipendiatin/vom Stipendiaten wird erwartet, dass sie/er ihre/seine Forschungserkenntnisse am Germanischen Nationalmuseum präsentiert sowie einen Abschlussbericht auch vor ausgewähl­tem Publikum und ggf. der Presse bei der Tucher’schen Kulturstiftung präsentiert. Außerdem erklärt sie/er sich bereit, einen Abschlussbericht und jeweils ein Belegexemplar der Dissertation in Papier- oder elektronischer Form dem Germanischen Nationalmuseum und der Tucher’schen Kulturstiftung zur Verfügung zu stellen. Diese dürfen die Arbeiten der Öffentlichkeit auch online zugänglich ma­chen.

Die Bewilligung des Stipendiums kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Angaben in den An­tragsunterlagen nicht korrekt sind oder die eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten wer­den. Wird der Abschlussbericht nicht oder nicht fristgerecht vorge­legt, können Teilbeträge des Sti­pendiums einbehalten oder zurückgefordert werden.

Ein Reisekostenzuschuss kann bei der Tucher’schen Kulturstiftung beantragt werden.
Für ausländische und aus dem Ausland anreisende Stipendiatinnen/Stipen­diaten muss eine Kranken­versicherung bestehen, die eventuell anfallende Behand­lungs­kos­ten in der Bundesrepublik Deutsch­land trägt. Vor Antritt des Stipendiums ist ein ent­spre­chender Nachweis vorzulegen. Ohne Versiche­rungsschutz kann das Stipendium nicht angetreten werden.

Nach den derzeit geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen ist das Stipendium we­der einkom­menssteuer- noch rentenversicherungspflichtig.

Eine Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis muss von der Stipendiatin/dem Stipendiat selbst beantragt werden. Zuständig ist das Einwohneramt der Stadt Nürn­berg. (Kontakt: Einwohneramt, Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4700)

Voraussetzung für eine Bewerbung sind ein abgeschlossenes Studium mit sehr guten Noten und Deutschkenntnisse.
Erforderliche Unterlagen:

Abstract des Forschungsvorhabens (10-15 Zeilen), das im Falle der Bewilligung des Stipendiums auf der Homepage des GNM veröffentlicht werden kann.
Kurzdarstellung des Forschungsvorhabens (3 Seiten), das das eigene For­schungs­interesse erklärt, die aktuelle Forschungssituation skizziert, die eigenen Vorarbeiten darstellt und die spezifische Förde­rung des eigenen Forschungs­pro­jekts durch den Aufenthalt am GNM erläutert.
Tabellarischer Lebenslauf, Publikationsliste, Zeugnisse
2 Empfehlungsschreiben

Bewerbungen senden Sie bitte mit den erbetenen Unterlagen postalisch oder per E-Mail (in einer PDF-Datei zusammengefasst) bis zum 30.06.2016 an die folgende Anschrift:
Germanisches Nationalmuseum Personalabteilung
Kornmarkt 1
90402 Nürnberg Deutschland
E-Mail: r.wolkersdorfer(at)gnm.de

Die Entscheidung über die Vergabe liegt bei der Tucher’schen Kulturstiftung und dem Germanischen Nationalmuseum. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.

Ansprechpartner:
Bei Forschungsfragen: Herr Dr. Daniel Hess (d.hess(at)gnm.de)
Bei administrativen Fragen: Frau Rita Wolkersdorfer (r.wolkersdorfer(at)gnm.de)

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