Ausschreibungen

Zwei Förderpreise der Arthur Boskamp-Stiftung für den Zeitraum 2019/2020

Die Arthur Boskamp-Stiftung schreibt für den Turnus 2019/20 zwei Förderpreise aus. Die Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen, die nachweislich einen Bezug zu Norddeutschland haben. Bewerbungsschluss: 25. Januar 2019

Die aktuelle Ausschreibung bezieht sich inhaltlich auf den kuratorischen Fokus der nächsten eineinhalb Jahre, der auf dem vielschichtigen Begriff Care [engl. für Pflege, Fürsorge, sich kümmern] liegt. Denn, Care- oder Sorgearbeit, bleibt trotz ihrer zentralen gesellschaftlichen Funktion zumeist unsichtbar, unterrepräsentiert und unterbewertet – egal ob innerhalb einer Einrichtung oder in „Hausarbeit“. Dadurch entsteht soziale und ökonomische Prekarität: Isolation bei alten Menschen und jungen Eltern, Armut bei Alleinerziehenden und kinderreichen Familien, fehlende Betreuung von Kleinkindern bis zu alten Menschen, ungleiche Verteilung von Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern, Mangel an ausreichenden, effektven Gegenmaßnahmen zur Care Crisis. Im Anbetracht des sozialen Notstands regt sich jedoch relativ wenig in Politik und Öffentlichkeit. Die Frage drängt sich auf: Who cares?

Im Freiraum der Kunst können neue Strategien entwickelt werden, um sich der komplexen Themenlage zu nähern. Gesucht werden daher kritisch-künstlerische Positionen, die an der Schnittstelle von sozialer Reprodukton und sozialer Gerechtigkeit angesiedelt sind – im weitesten Sinne: Kunst, die sich um das Kümmern kümmert.
Care kann in den künstlerischen Positionen weit gefasst werden – als Fürsorge für gesamtgesellschaftliche, ökologische, räumliche oder technologische Prozesse, auch im Sinne eines Erforschens von interkulturellen / intergeschlechtlichen / intergenerationalen Formen des Zusammenlebens und -arbeitens in ländlichen und urbanen Räumen. Ausgezeichnet werden auch künstlerische Praktiken, die sich explizit auf die vielschichtige Care Crisis beziehen; die neue Strategien entwickeln, um die Spannungsfelder zwischen Unsichtbarkeit/Sichtbarkeit, privat/öffentlich neu auszuloten; die, die gegenwärtigen Ungleichheiten von Gender und Race in der Care-Arbeit herausfordern und alternative Zukunftsvisionen entwerfen; die Isolation und gesellschaftliche Ausgrenzung kritisch adressieren; die soziale Gruppierungen vernetzen und dabei Allianzen oder gar neue soziale Infrastrukturen schaffen…

Die Ausschreibung setzt keine medialen Beschränkungen und ist explizit offen für interdisziplinäre künstlerische Praktiken, die sich an der Schnittstelle von Bildender Kunst mit Performance, Architektur und Design befinden (Stichwort: socially engaged art). Projekte, die ausschließlich im Bereich von Design oder Architektur liegen, können jedoch nicht berücksichtigt werden. Die künstlerische Unabhängigkeit der Preisträger*innen wird garantiert.

Förderumfang

  • Preisgeld: Der Förderpreis ist mit einem Preisgeld von 3.000 € dotiert (angenommene Projekte erhalten 2019 2.000 € und 2020 noch einmal 1.000 € Preisgeld). Bei Gruppen/Kollektiven wird das Preisgeld insgesamt um 1.000 € erhöht.
  • Publikation: Der Förderpreis ist mit der Option einer Publikation verbunden, welche in Zusammenarbeit mit der künstlerischen Leitung herausgegeben wird. Für die Publikation steht ein gesondertes Budget zur Verfügung.
  • Ausstellung / Veranstaltungen: Mit dem Förderpreis sind eine Abschlusspräsentation in Form einer Ausstellung (oder in einem anderen Format) sowie evtl. begleitende Veranstaltungen verbunden. Hierfür steht ein gesondertes Budget zur Verfügung.
  • Familienfreundliche Residenz: Das M.1, das Gebäude der Arthur Boskamp-Stiftung in Hohenlockstedt, bietet mit insgesamt 800 qm Ausstellungsräumen reichlich Produktionsfläche und Ruhe für konzentriertes, künstlerisches Arbeiten. Die Preisträger*innen können drei Monate lang kostenfrei eine möblierte Wohnung im M.1 nutzen, die aufgrund ihrer Größe sehr familienfreundlich ist und im gleichen Stockwerk wie das geräumige und helle Atelier liegt. Bei einem Residenz-Aufenthalt sind sowohl Kinder als auch Partner*innen willkommen. Wir helfen gerne organisatorisch mit eventuell benötigter Kinderbetreuung vor Ort. Es besteht jedoch keine Residenzpflicht.

Voraussetzungen

  • Bezug zu Norddeutschland: Bewerber*innen müssen entweder in Norddeutschland (Schleswig Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen) geboren oder wohnhaft sein oder ihren Hochschulabschluss in dieser Region erworben haben, oder aber in ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit einen Bezug zur norddeutschen Region hergestellt haben.
  • Studium: Der Studienabschluss der Bewerber*innen darf nicht länger als 8 Jahre zurückliegen. Bewerber*innen ohne Hochschulabschluss sollten ihre Bewerbung vorab mit der künstlerischen Leitung der Arthur Boskamp-Stiftung besprechen. Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren, können nicht berücksichtigt werden.
  • Bewerbungen von Gruppen/Kollektiven sind möglich.

Bewerbungsunterlagen

  • Ausgefülltes Deckblatt (siehe Download unter https://www.m1-hohenlockstedt.de/foerderpreise/forderpreise-201920/)
  • Projektskizze: ein kurzes Schreiben zu einem Projektvorhaben, das in der Förderzeit realisiert werden soll, und ggfs. dazu, warum das M.1 ein passender Ort für dessen Realisierung ist. Gerne kann an dieser Stelle auf die konzeptionellen Ideen für die Publikation eingegangen werden (insgesamt max. eine Seite A4).
  • Visualisierung: eine Fotografie, Skizze, Collage, oder ähnliches, welches die Projektskizze begleitet / erläutert (ebenfalls max. eine Seite A4).
  • Arbeitsproben: max. fünf Publikationen geringeren Umfangs (Richtwert: Heft/DIN A4) oder zwei größeren Umfangs (Richtwert: Buch / DIN A4) oder ein Portfolio (Richtwert: A4-Mappe/Heft) mit Materialien von bis zu fünf weiteren realisierten künstlerischen Projekten.
  • Lebenslauf inkl. Auflistung bisheriger und aktueller Projekte/Ausstellungen und Förderungen. Bei Gruppenbewerbungen: Auflistung bisheriger Projekte/Ausstellungen als Kollektiv; zusätzlich Kurzbios für jedes Gruppenmitglied.

Alle Unterlagen können sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache eingereicht werden.

Bewerbungsschluss ist der 25. Januar 2019 (es gilt der Poststempel). Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury bestehend aus: Sascia Bailer (Künstlerische Leiterin 2019/2020, Arthur Boskamp-Stiftung), Ulrike Boskamp (Vorstand Arthur Boskamp-Stiftung), Valentina Karga (Künstlerin/Architektin, Professorin an der Hochschule für Bildende Künste Hamburg) und Elke Krasny (Kuratorin/Stadtforscherin/ Kulturtheoretikerin, Professorin an der Akademie der Bildenden Künste Wien). Die Jurysitzung fndet im Februar statt.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an:
M.1 Arthur Boskamp-Stiftung
Künstlerische Leitung
Breite Str. 18
25551 Hohenlockstedt
Tel: +49 (0)4826 850110
Fax: +49 (0)4826 850111

Für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Umschlag beigefügt ist. Nicht zurückgeforderte Unterlagen werden nach Bewerbungsschluss max. 3 Monate durch die Arthur Boskamp-Stiftung aufbewahrt.

Rückfragen zur Bewerbung können an Sascia Bailer, Künstlerische Leitung des M.1 2019/2020, gerichtet werden: sb@arthurboskamp-stiftung.de

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