Ausschreibungen

Förderpreis der Arthur Boskamp-Stiftung 2013

Die Arthur Boskamp-Stiftung vergibt für das Jahr 2013 zwei Förderpreise. Die Ausschreibung ist in diesem Jahr erstmals gekoppelt an einen Begriff, der spartenübergreifend alle Medien einschließt und darauf zielt, Künstler_innen zur Bewerbung anzusprechen, die ein bestimmtes Interesse verfolgen. Dieses Interesse sei mit dem Begriff „Realismus“ umrissen. Bewerbungsschluss: 1. Februar 2013.

Die Wahl des Begriffes gründet in dem Wunsch, verschiedene Formen und Möglichkeiten, sich mit Welt auseinander zu setzen, sowie das Verhältnis zwischen Kunst und Gegenwärtigkeit auszuloten. Das künstlerische Arbeit selten an einer Form von Realitätsbezug vorbeikommt, ist zwar selbstverständlich, nicht aber die Frage nach der Intensität und Unmittelbarkeit des Interesses: Wenn Realitätsbezug heißt, das Verhältnis von Kunst und Welt zu reflektieren und Realität bearbeiten zu wollen, dann stellt dies den Begriff „Realismus“ in seiner politischen und damit idealerweise utopischen Dimension in den Vordergrund. Der Kernpunkt unseres Interesses am Realismus liegt also in der Divergenz zwischen dem, was „ist“, und dem, was dargestellt wird und worauf es verweist. Damit einher geht die Divergenz zwischen demjenigen, der darstellt, und demjenigen, der rezipiert, bzw. teilnimmt – und das in aller erdenklichen Vielfalt. Dieses Wechselspiel zwischen (künstlerischer) „Arbeit“ und „Wirklichkeit“ kann verschiedenste (Misch-) Formen annehmen. Insofern ist diese Ausschreibung dem Interesse gewidmet, Katalogisierungen, Einteilungen und (zu Ungunsten anderer) tradierte Erkenntnisformen zu unterlaufen und damit irgendwie realistisch zu sein.

Die Förderpreise sind mit je 2.000 EUR dotiert. Zusätzlich zum Förderpreis können die stiftungseigene möblierte Wohnung und ein Atelier für drei Monate kostenlos genutzt werden. Mit dem Förderpreis sind die Förderpreis-Publikation und fakultativ eine sie begleitende Ausstellung im M.1 verbunden. Die künstlerische Unabhängigkeit der Preisträger_innen wird garantiert. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Fachjury.

Bewerber_innen für den Förderpreis der Arthur Boskamp-Stiftung müssen die nachstehend aufgeführten Kriterien erfüllen:

  • Bewerber_innen müssen in Norddeutschland (Schleswig Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen) geboren oder wohnhaft sein oder ihren Hochschulabschluss in dieser Region erworben haben.
  • Der Studienabschluss der Bewerber_innen darf nicht länger als 8 Jahre zurückliegen.
  • Bewerber_innen ohne Hochschulabschluss sollten ihre Bewerbung vorab mit der künstlerischen Leitung der Arthur Boskamp-Stiftung besprechen.
  • Bewerber_innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren, können nicht berücksichtigt werden.

Die Bewerbung hat schriftlich mit einem formlosen Anschreiben zu erfolgen, dem folgendes beigefügt werden soll:

1. Max. 5 Publikationen geringeren Umfangs (Richtwert: Heft / DIN A4) oder 2 größeren Umfangs (Richtwert: Buch / DIN A4 ). Keine reinen Kataloge.

Optional: Eine DIN A4-Mappe oder Heft mit Materialien zu bis zu fünf weiteren realisierten künstlerischen Arbeiten.

Ein Proposal für die Publikation, die im Rahmen des Förderjahres entstehen soll ist erwünscht, aber nicht Voraussetzung.

2. Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild, vollständiger Anschrift und E-Mailadresse sowie Angabe

a) des Geburtsortes,
b) des Ortes, an dem der Hochschulabschluss erworben wurde,
c) der bisherigen und aktuellen Ausstellungen,
d) der bisherigen Förderungen.

Für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Umschlag beigefügt ist. Nicht zurückgeforderte Unterlagen werden nach Bewerbungsschluss max. 3 Monate durch die Arthur Boskamp-Stiftung aufbewahrt.

Die Bewerbung ist an die folgende Anschrift zu richten:

Arthur Boskamp-Stiftung M.1
Künstlerische Leitung
Breite Str.18
25551 Hohenlockstedt

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

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