Etwa alle zwei Jahre findet in Rheda-Wiedenbrück der Bildhauerwettbewerb »Kunst auf dem Holzweg« statt. An öffentlichen Orten gestalten Künstler aus einem Holzstamm individuelle Kunstwerke. 2015 ist es wieder so weit. Einsendeschluss: 27. März 2015.
In der Stadt Rheda-Wiedenbrück soll über Jahre ein Skulpturenpark entstehen. Um diesen Park zu gestalten wird etwa alle zwei Jahre der Bildhauerwettbewerb »Kunst auf dem Holzweg« ausgeschrieben. Zu einem jeweils spezifischen Thema bearbeiten Künstler innerhalb einer Woche vor Ort einen Holzstamm (Eiche, Länge: 2m, Durchmesser: 50cm). Insgesamt werden 7 Künstler für den Bildhauerwettbewerb zugelassen. Das Bearbeiten der Holzstämme finden öffentlich an festgelegten und ausgelosten Plätzen in den Innenstädten der Stadtteile Rheda und Wiedenbrück statt.
Im Jahr 2015 lautet das Thema des Wettbewerbs »erWACHSEN«. Nach Beendigung der einwöchigen Arbeitsphase wird eine Jury zwei Preisträger auswählen. Ein dritter Preis wird vom Publikum bestimmt.
Teilnahmebedingungen
An dem Bildhauerwettbewerb teilnehmen kann jeder Künstler, der mit Holz zum gestellten Thema »erWachsen« in Rheda-Wiedenbrück eine Woche lang öffentlich arbeiten möchte. Für Unterkunft und Verpflegung vom 9. bis 16. August 2015 sorgt die Flora Westfalica GmbH. Die Zelte zum Arbeiten, deren Mobiliar sowie die Holzstämme werden gestellt. Werkzeuge bringt der Künstler mit. Jeder Künstler erhält eine Unkostenpauschale in Höhe von 300€. Fahrkosten werden nicht übernommen.
Anmeldung
Die Anmeldung durch Einsendung des ausgefüllten Anmeldeformulars gemeinsam mit der Planungsskizze bzw. dem Entwurf sowie zwei Fotos in Druckqualität (Porträtfoto sowie Foto des Künstlers bei der Arbeit) des Künstlers eingereicht werden. Die Anmeldung erfolgt mit Eingang der eingereichten Unterlagen bis zum 27. März 2015, 18.00 Uhr an:
Flora Westfalica
Rathausplatz 8-10
33378 Rheda-Wiedenbrück
Das Anmeldeformular sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Jury
Die fachkundige Jury wird aus den eingesandten Unterlagen die Ausstellungsteilnehmer ermitteln. Alle Teilnehmer werden über die Entscheidung der Jury benachrichtigt. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar
Preisvergabe
Die drei prämierten Skulpturen gehen mit Zahlung der Preisgelder in Höhe von je 1000€ in das Eigentum der Flora Westfalica GmbH über. Die Preisvergabe ist am Sonntag, 16. August 2015.
Die Arbeiten der Teilnehmer werden in einem Katalog dokumentiert
Weitere Informationen unter:
Flora Westfalica GmbH
Rathausplatz 8-10
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel.: 05242 903 10
www.flora-westfalica.de
info@flora-westfalica.de