Das Museum teilte Anfang dieser Woche mit, dass es die Prüfung des »Falls Gurlitt« an eine Anwaltskanzlei übergeben habe.
Um die »vielfältigen Fragen« zu klären, die sich im Zusammenhang mit dem Erbe des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt ergeben, hat der Stiftungsrat des Kunstmuseums Bern die Anwaltskanzlei CMS von Erlach Poncet beauftragt. Diese hat ihren Sitz in Zürich und arbeitet mit Partnerkanzleien in München, Berlin und Wien zusammen. Ihre Aufgabe ist es vor allem, die rechtlichen Fragen rund um den Nachlass des verstorbenen Kunstsammlers zu prüfen. Auf der Grundlage ihrer Arbeit wolle man dann eine Entscheidung treffen, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden solle. Die Frist von sechs Monaten möchte man aufgrund der Fülle an Fragen ausnutzen.